Wetter. Gerechtigkeit für alle: Die Grünen in Wetter fordern, dass für alle Bürger das Abwasser im laufenden Jahr neu berechnet wird

Die Grünen in Wetter fordern die Rückzahlung juristisch beanstandeter Abwassergebühren an die Bürger.

Am 17. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Münster erkannt, dass die bisher zulässige Kalkulation von Abwassergebühren überhöhte Zinsen und Abschreibungen enthalte und somit unzulässig sei. Das Gericht habe damit seine eigene, seit 1994 praktizierte Rechtsprechung grundlegend korrigiert. „Das war nach Meinung der Grünen in Wetter zu erwarten und stellt insofern keine Sensation dar,“ erklärt der haushaltspolitische Sprecher der Grünen in Wetter, Jürgen Uebelgünn Spätestens seit einem Urteil von 2017 seien die Erfolgsaussichten, die Rechtsprechung zu kippen, sehr hoch gewesen.

Die Grünen hatten zuletzt beantragt, Abwassergebühren für 2022 nur als vorläufige Bescheide zu erteilen. Wenn das Urteil im damals noch schwebenden Rechtsstreit die aktuelle Gebührenkalkulation für zulässig erklärte, würden die vorläufigen Bescheide endgültig. Bewertete das OVG aber die nach den aktuellen Vorschriften kalkulierten Abwassergebühren für überhöht und damit für unzulässig, könnte der Stadtbetrieb die Kalkulation korrigieren Dieser Antrag der Grünen sei im Verwaltungsrat des Stadtbetriebs abgelehnt worden.

Die Grünen-Fraktion will in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebs einen zweiten Versuch unternehmen, „diese Ungerechtigkeit zu korrigieren. Wir haben beantragt, die Abwassergebühren für 2022 umgehend neu zu berechnen und allen Bürgern die Differenz zu erstatten“, berichtet Jürgen Uebelgünn.

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