Wetter/Herdecke. Wie auch Bürger in Wetter und Herdecke von einem Urteil zur Abwassergebühr in Oer-Erkenschwick profitieren dürften
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster müssen wohl auch die Städte Wetter und Herdecke ihre Abwassergebühren neu kalkulieren. Schon jetzt scheint klar: Für die Bürgerinnen und Bürger dürfte es ab 2023 billiger werden, für einige von ihnen sogar auch rückwirkend.
Nach langer Auseinandersetzung um die Höhe der Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick ist ein Urteil gefallen. Ein Bürger bekam Recht. Sein Bescheid für das Jahr 2017 sei rund 18 Prozent zu hoch ausgefallen. Das Urteil hat Folgen für Kommunen in ganz NRW.
Die Kalkulation der Abwassergebühren müsse „an die neue und veränderte Rechtsprechung angepasst werden“, heißt es im Herdecker Rathaus. Dabei geht es um eine andere Berechnung des Durchschnittszinses. Auch wenn das Urteil noch nicht schriftlich vorliege, würden sich absehbar Entlastungen für die Bürger „in Form eines geringeren Gebührensatzes ab dem Jahre 2023 ergeben.“ Von sinkenden Abwassergebühren geht auch die Stadt Wetter aus.
Einige Bürgerinnen und Bürger haben aber auch noch rückwirkend etwas von dem OVG-Urteil. Wer nach Erhalt der Gebührenbescheide 2021 und 2022 Widerspruch eingelegt hat, kann nun auf Grundlage einer neuen Kalkulation mit einem geänderten Gebührenbescheid rechnen, heißt es in beiden Rathäusern. In Herdecke hat es zu Beginn dieses und des vergangenen Jahres rund 50 solcher Widersprüche gegeben.
Dem Bund der Steuerzahler NRW, der den Bürger aus Oer-Erkenschwick unterstützt hatte, geht diese Ankündigung jedoch nicht weit genug. Er fordert von den betroffenen Kommunen, darüber hinaus allen Bürgern die zu viel gezahlten Gebühren zurückzuerstatten, und zwar für die vergangenen vier Jahre. „Jahrelang sind die Bürger in diesen Kommunen bei den Abwassergebühren zu hoch belastet worden“, so Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW, „da sollte es selbstverständlich sein, dass jetzt alle Gebührenzahler ihr Geld zurückbekommen und nicht nur diejenigen, die rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt haben. Wer auf die Gültigkeit von Gebührenbescheiden vertraut, darf am Ende nicht bestraft werden.“ Das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Verwaltung werde nachhaltig erschüttert, wenn die betroffenen Kommunen sich jetzt nicht bürgerfreundlich verhielten.