Herdecke. Darum weist die Stadt Herdecke den in Zusammenhang mit dem Kahlschlag für einen BVB-Star erhobenen Vorwurf der Ungleichbehandlung zurück.

Ungleichbehandlung hatte ein Anwohner des Westender Weges in einem Leserbrief beklagt, weil am Unteren Ahlenbergweg eine Fällaktion zugunsten eines BVB-Stars genehmigt worden war, in seinem Fall die Stadt aber das Entfernen von Wildkirschen abgelehnt hatte. Die Stadt Herdecke weist diese Vorwürfe zurück und erläutert auf Nachfrage der Redaktion, warum am Unteren Ahlenbergweg auch Bäume außerhalb der Umzäunung einem geplanten Neubau weichen mussten.

Die Stadt Herdecke bestätigt die Meinungsverschiedenheit mit den Anwohnern in West­ende: „Ja, in dem genannten Fall hat die Stadt die Fällung von drei Wildkirschen, die am Rande von Stellplatzanlagen stehen, abgelehnt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegen den Ablehnungsbescheid Klage erhoben. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg läuft noch.“ Das erklärt Pressesprecherin Ilka Finger unter Berufung auf den städtischen Rechtsexperten Dr. Lars Heismann. Aus Sicht der Stadtverwaltung liegt weder „ein Ausnahme- noch ein Befreiungstatbestand gemäß Baumschutzsatzung vor.“

Der Leserbriefschreiber hatte darauf verwiesen, dass Obstbäume von der Baumschutzsatzung ausgenommen seien. Das sieht auch die Stadt Herdecke so. Die Frage ist nur, ob diese Begründung hier greift. Ausnahmen lasse die Baumschutzsatzung nur bei Walnussbäumen, Esskastanien und größeren Birnbäumen vor. Ilka Finger: „Der Verwaltungsprozess dreht sich unter anderem um die Frage, ob Wildkirschen unter diese Ausnahme fallen. Die Stadt Herdecke hat dies verneint, da diese Bäume bestimmungsgemäß nicht dem Obstanbau/-ertrag dienen.“

Belastungen sind hinzunehmen

Die Anwohner hatten, wie am Unteren Ahlenbergweg vorgeschrieben, Ersatzpflanzungen angeboten. Bei Wildkirschen sei die Lage aber anders als bei den hochkronigen Bäumen, die am Ahlenberg weichen mussten: „Die Baumschutzsatzung sieht Ersatzpflanzungen als Kompensation in bestimmten Fallgruppen vor, in denen ausnahmsweise ein Baum gefällt werden darf. Diese Fallgruppen sind in dem Wildkirschenfall nicht maßgeblich“, so die Stadt auf Nachfrage der Redaktion.

Kann die Stadt den Anwohnern eine Möglichkeit aufzeigen, um die drastisch beschriebene Belastung durch Wildkirschen und Vogelkot zu mindern – oder müssen die Anwohner das einfach ertragen? „Beim Baumschutz wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass typische Belastungen durch Bäume im städtischen Innenbereich hinzunehmen sind. Dazu gehören insbesondere zumutbare Belastungen durch Samen-, Blatt- und Fruchtfall, da diese saisonal und örtlich beschränkt auftreten und durch erhöhte Schutz-/Reinigungsmaßnahmen oder die vorübergehende Nichtnutzung von Parkplätzen kompensiert werden können.“

Deutlich weist die Stadt die im Leserbrief enthaltenen Vorwürfe der Ungleichbehandlung zurück: „Die beiden Fälle sind nicht miteinander vergleichbar. In dem Fall am Ahlenberg geht es um eine Ausnahmeerteilung aufgrund eines Bauvorhabens (§ 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) der Baumschutzsatzung). Im Wildkirschenfall sind andere Regelungen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c), Abs. 2) maßgeblich“, schreibt die Stadt.

Wurzeln von Bau gefährdet

Erklären kann die Verwaltung auch, warum am Unteren Ahlenbergweg auch hohe Bäume außerhalb der jetzigen Umzäunung abgeholzt werden durften: Unter Berufung auf Bauverwaltungschef Daniel Matißik heißt es erklärend: „Aufgrund der Art der Bebauung des Grundstücks hätte der Wurzelbereich dieser Bäume Schaden genommen. Das wiederum hätte die Standsicherheit gefährdet.“

Auch interessant