Herdecke. Der Rat Herdecke ist aufgefordert, einen Beschluss zu fassen. Ein Versuch der CDU ist gescheitert, die Verabschiedung zu ermöglichen.

Beim Lärmaktionsplan scheiterte die CDU wie schon bei den Vorberatungen mit dem Versuch, den vorgeschriebenen Plan nun doch endlich zu beschließen.

Länger schon ist die Stadt Herdecke aufgerufen, einen Lärmaktionsplan zu verabschieden. Die Verwaltung hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet. Die Politik wollte sie aber bisher nicht verabschieden und hat es auch bei den Vorberatungen und bei der Beschlussfassung im Rat so gehalten. Eine Mehrheit will wie Jan Schaberick (SPD) weiter „an der Verweigerungshaltung festhalten und damit ein deutliches Zeichen setzen.“ So viel sei Partei übergreifend unternommen worden, so viele Gespräche auf allen politischen Ebenen seien geführt worden über den unzumutbaren Lärm im Schulzentrum und am Sonnenstein, und doch werde überorts „die Lage hier nach wie vor verkannt.“

Kreis macht Druck

Gemeinden sind verpflichtet

Nach einer EU-Richtlinie von 2002 haben bestimmte Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen.

Herdecke zählt zu den Gemeinden mit einer solchen Verpflichtung.

Der abschließende Beschluss über einen Lärmaktionsplan ist dem Rat vorbehalten.

Beim Ennepe-Kuhr-Kreis ist der Verweigerungsgrund Unzufriedenheit mit Straßen NRW angekommen.

Sei eine Beschlussfassung in Herdecke weiterhin nicht abzusehen, werde sich die Kommunalaufsicht mit der Sache beschäftigen, hat die Kreisverwaltung bereits mitgeteilt.

Möglich ist beispielsweise eine sogenannte Ersatzvornahme des Beschlusses durch den Landrat.

Schon im Hauptausschuss hatte die CDU den Vorschlag unterbreitet, den Lärmaktionsplan doch zu verabschieden, gleichzeitig aber eine Erklärung mit auf den Weg zu geben. Somit könne der Vorgabe, einen solchen Plan zu verabschieden, entsprochen werden, und gleichzeitig Kritik geäußert werden. „Der Rat der Stadt stellt fest, dass im vorliegenden Lärmaktionsplan keine wesentlichen Lösungsansätze für diese Hauptlärmproblematik aufgezeigt werden können.“ Bund und Land sollten die Belästigungen verringern und allen Bewohnern „einen ungestörten Aufenthalt in und außerhalb von Gebäuden sowie einen ungestörten Schlaf ermöglichen.“ So steht es in dem Vorschlag für die Stellungnahme.

Der Rat der Stadt Herdecke solle den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen als Baulastträger der Bundesautobahn A1 auffordern, eine Verbesserung des aktiven Lärmschutzes zu bewirken. So könnten die erklärten Ziele des Lärmaktionsplanes erreicht werden: gesundheitsgefährdende Lärmbelästigungen aufzeigen und vermeiden sowie Belästigungen zu verkleinern.

Eine Mehrheit für diesen Vorstoß gab es nicht. Bereits letzten Dezember hatte der Rat sich geweigert, dem Lärmaktionsplan zuzustimmen. Der Kreis hatte daraufhin darauf gedrungen, einen Beschluss herbei zu führen. Die von ihm gesetzte Frist ist abgelaufen.

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