Wetter. Das Gericht erkannte einen minder schweren Fall und blieb unter dem gesetzlichen Strafmaß. Dennoch wurden drei Jahre Haft verhängt.

Eigentlich hätte der angeklagte Wetteraner (41) (wir berichteten) über das Urteil froh sein können. Er war mit drei Jahren Gefängnis noch äußerst gut davongekommen.

Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Hagen erkannte auf einen „minder schweren Fall“ und konnte dadurch die gesetzliche Mindeststrafe von fünf Jahren deutlich unterschreiten. Doch diese Milde der Richter schien ihn nicht zu beeindrucken: Regelrecht verärgert, mit verbittertem Gesichtsausdruck und offensichtlichem Desinteresse ließ er die mündliche Urteilsbegründung an sich vorüberziehen. Hatte der Mann, dessen Wohnung an der Kaiserstraße gleich zweimal von Rauschgiftfahndern durchsucht worden war, womöglich noch mit einer Bewährungs-Chance gerechnet?

Fund bei erster Durchsuchung

Eigentlich völlig undenkbar. Denn bereits bei der ersten Durchsuchung im Rahmen einer Großrazzia am 18. August 2018 waren die Kriminalbeamten fündig geworden und hatten größere Mengen Betäubungsmittel und zahlreiche Utensilien wie eine Feinwaage und Tütchen mit Clipverschluss bei ihm entdeckt. Mit dem schon laufenden Ermittlungsverfahren im Nacken und davon völlig unbeeindruckt, ging der rege Drogenhandel in der Wohnung an der Kaiserstraße in den folgenden neun Monaten unbeirrt weiter.

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Am 14. Mai 2019 dann die zweite Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten. Diesmal stellten die Ermittler eine Haschischplatte, knapp 50 Gramm schwer, sowie ein Butterfly-Messer bei ihm sicher. Dieses Messer, so erläuterte der Vorsitzende Richter Andreas Behrens, „lag zur Verteidigung bereit. Denn früher war der Angeklagte bei seinen Drogengeschäften bereits einmal überfallen worden“.

Von der Aufbewahrungsstelle im Wohnzimmer, wo das Rauschgift lagerte, hätte es nur einen Schritt bis in den Flur und von dort aus nur einen weiteren Schritt bis in die Küche erfordert, um an das Messer zu gelangen, dass dort in einer offenen Plastikschale bereitlag.

Der Urteilstenor der Kammer lautete deshalb etwas kryptisch auf „das Beschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter bei sich Führen einer Waffe in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben von Betäubungsmitteln“. Verteidiger Thorsten Merz: „In dieses Urteil zu drei Jahren Haft sind sogar noch zwei vorherige Verurteilungen des Amtsgerichts Wetter mit einbezogen worden.“ Noch großzügiger und milder konnte die Entscheidung des Gerichts kaum ausfallen.

Zukunftspläne geplatzt

Dennoch zeigte sich der Verurteilte damit unzufrieden. Sicherlich, weil durch die Gefängnisstrafe seine Zukunftspläne geplatzt sind: Er war vor einiger Zeit von Wetter nach Pirmasens gezogen, hatte dort eine neue Freundin kennengelernt und wollte eigentlich zu einem neuen Lebensabschnitt durchstarten. Doch die Drogenvergangenheit, die er bis heute nicht hinter sich lassen konnte, hat ihn gestern erneut eingeholt.