Herdecke. Mit dieser Wendung hatten weder das Gericht noch wahrscheinlich der Angeklagte selbst gerechnet. Er wurde freigesprochen.

Nach einem Drogenfund in der Wohnung eines Herdeckers musste der sich für den verbotenen Besitz vor dem Amtsgericht Wetter verantworten. Der 25-Jährige wollte sich zu dem Vorwurf nicht äußern. Nun wurde seine Lebensgefährtin gehört – und die sorgte im Zeugenstand für einen Überraschungsmoment.

Rückblende: Eine belastende Aussage endete im Sommer vergangenen Jahres mit einer Durchsuchung der Wohnung, die sich der junge Herdecker und seine Lebensgefährtin teilen. Tatsächlich entdeckten die Polizeibeamten auf Wohnzimmertisch rund vier Gramm Haschisch und knapp 14 Gramm Marihuana. Drogen, die laut Anklage dem 25-Jährigen gehören sollten.

Beharrliches Schweigen

Mitte Mai begann der Prozess vor dem Amtsgericht Wetter – und der junge Mann aus Herdecke schwieg beharrlich. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen und nun mit der Aussage der Freundin des 25-Jährigen fortgesetzt. Die 29-Jährige wollte sich zunächst auch nicht äußern, deutete an, sich ansonsten selbst belasten zu können. Allerdings beschrieb sie bereitwillig, an dem Tag der polizeilichen Maßnahme nach Hause gekommen zu sein und einen Zettel an der Wohnungstür vorgefunden zu haben. Sie solle auf der Wache in Wetter vorstellig werden, um den Schlüssel für das ausgetauschte Schloss abzuholen. Danach habe sie auf einem Tisch den Durchsuchungsbeschluss vorgefunden.

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Darüber hinaus gab sie an, dass sich ihr Freund zu der fraglichen Zeit dienstlich in Bielefeld aufgehalten habe – die gesamte Woche über. Und, auf Nachfrage, erklärte sie, sehr wohl zu wissen, was die Polizei in der Wohnung gefunden habe.

Am Ende platzte es förmlich aus ihr raus: „Ja, das ist von mir im Endeffekt.“ Sie habe die Drogen erworben – vermutlich am Bahnhof in Hagen, ein oder zwei Tage vor der Durchsuchung. „Das kann man ja an jeder Ecke kaufen“, betonte die Herdeckerin. Das Cannabis sei für ihren eigenen Bedarf bestimmt gewesen und sie habe stets alleine geraucht. „Ich habe eine Zeit lang gelegentlich konsumiert.“ Ihr angeklagter Freund nehme keine Drogen, habe gar nichts damit zu tun und habe sicher auch nicht gewusst, dass sie ab und zu zum Joint greife. Und mit dieser Aussage wolle sie ihn ganz gewiss auch nicht nur schützen.

Die Aussage der jungen Frau war letztlich frei von Widersprüchen und somit konnte dem Herdecker nicht nachgewiesen werden, dass es sich bei den Drogen um seinen Besitz handelte. Für ihn endete der Fall mit einem Freispruch. Seine Freundin kann sich indes auf ein eigenes Verfahren einstellen.