Wetter. Angeklagter will erst getrunken haben, nachdem es auf der A1 bei Volmarstein gekracht hat. Die Anklage geht von einer Alkoholfahrt aus.
Ein schwerer Unfall auf der A1 beschäftigt das hiesige Amtsgericht. Dort muss sich ein 21-Jähriger aus Siegburg verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, alkoholisiert hinter dem Steuer gesessen zu haben. Er behauptet, erst vor Ort und nach dem Unfall zum Wodka gegriffen zu haben – im Schockzustand.
Der Vorfall, der glücklicherweise nur mit Blechschaden endete, ereignete sich in der Nacht auf den 26. Dezember vergangenen Jahres. Auf dem Beschleunigungsstreifen im Bereich der Anschlussstelle Volmarstein verlor der junge Siegburger die Kontrolle über seinen VW Golf. Das Fahrzeug überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen.
Der Fahrer und seine beiden Mitinsassen konnten aber unverletzt aus dem Pkw krabbeln beziehungsweise gezogen werden. Die Polizei wurde verständigt, ein Beamter nahm dann den Alkohol im Atem des 21-Jährigen wahr, veranlasste einen Test, und der bescheinigte dem jungen Mann etwa zwei Stunden später rund 0,7 Promille im Blut. Durch diese Alkoholisierung, so der Verdacht, kam es überhaupt erst zu dem Unfall.
Mitinsassen sagen für den Fahrer aus
Im Prozess versicherte der Angeklagte nun, ein Plastikteil auf der Fahrbahn sei verantwortlich für das Geschehen gewesen. Er sei gegen den schwarzen Gegenstand, der später von einem der Beifahrer als Fuß einer Baustellenbake deklariert wurde, gefahren, sei ins Schleudern geraten und habe sich nur deshalb mit seinem Auto überschlagen. Nach kurzer Bewusstlosigkeit habe er sehr schockiert am Straßenrand gestanden und auf das Eintreffen der Polizei gewartet. Er habe sein Handy aus dem Wagen geholt, und da sei sein Blick auf den bis dato völlig unberührten, als Mitbringsel für eine Party gedachten Wodka gefallen. Auf den Schrecken habe er zugelangt. „Mehrere kräftige Schlücke habe ich auf jeden Fall genommen.“ Als die Polizei gekommen sei, habe er die Flasche ins Gebüsch geworfen. „Warum weiß ich selbst nicht. Ich stand unter Schock.“ Und: „Vor der Fahrt habe ich nichts getrunken.“ Die beiden Mitinsassen bestätigten diese Version. Einer von ihnen betonte: „Er hatte Angst um uns. Was er getrunken hat, weiß ich nicht. Aber er hat viel getrunken.“
Ende Juni wird der Prozess nun fortgesetzt. Dann sollen weitere Bekannte des Angeklagten, die in einem zweiten Wagen saßen und ebenfalls Zeugen des Unfalls wurden, zu dem Geschehen in der Dezembernacht befragt werden. Darüber hinaus soll gegebenenfalls ein Gutachten zur Frage des von dem 21-Jährigen behaupteten Nachtrunks, also dem Griff zur Flasche nach dem Unfall, Licht ins Dunkel bringen.