Herdecke. Neuauflage mit doppelte Kraft aus Herdecke: Ein Buch von Sascha Rolf Lüder hat Christian Arndt als Mitautor.

Die Druckauflage bei Sachbüchern ist sicher nicht so groß wie bei Thrillern. Aber ein Buch in fünfter Auflage zeigt schon, dass es gefragt ist. Und so sperrig der Titel klingt, das Buch über „Recht und Praxis der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“ ist mittlerweile zum Standardwerk für Einsatzkräfte geworden. Autor Dr. Sascha Rolf Lüder aus Herdecke hat für die jetzt erschienene Neuauflage Christian Arndt aus Herdecke als Mitautor gewonnen. An dessen Beispielen können Retter aus ganz NRW lernen, in welchem rechtlichen Rahmen sie sich bewegen und was im Falle eines Einsatzes getan werden kann.

Anonymisierte Fälle

Beispiel: tödlicher Verkehrsunfall in der Innenstadt und Schaulustige. Christian Arndt hat so einen Fall aus der jüngsten Vergangenheit in Herdecke vor Auge und für das Buch anonymisiert. Die Feuerwehr war damals angerückt in der Hoffnung, einen verletzten Menschen noch retten zu können. Dann aber ging es nur noch um die Bergung der Leiche – und das Vertreiben der Schaulustigen. Eine Absperrung mit Flatterband ist in so einem Fall möglich, aber auch ein Platzverweis. Aussprechen darf diesen die Polizei, das Ordnungsamt und der Einsatzleiter der Feuerwehr. Bis vor wenigen Jahren war der Platzverweis noch jedem Feuerwehrmann vor Ort erlaubt.

Änderungen wie diese haben zu einer Überarbeitung der vierten Auflage des Buches über die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr und letztlich zu einer fast vollständig neuen Fassung geführt. Um welche Gefahren geht es überhaupt und wer soll sie abwehren? Bei der Feuerwehr geht es um Brandschutz oder das Beseitigen einer Ölspur, Starkregen, Sturm oder Hochwasser, und im Winter kann es auch schon mal die nach einem Schneeeinbruch gesperrte A43 sein. Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Johanniter, Arbeitersamariterbund (ASB), Malteser und das Technische Hilfswerk sind bei diesen Einsätzen oft mit dabei.

Rettungsdienstspezialist

Beim Thema Rettungsdienst kennt Dr. Sascha Rolf Lüder sich besonders gut aus. Er ist Leiter des Verbindungsbüros des Deutschen Roten Kreuzes bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Folglich lag sein Beitrag für die Neuauflage auch vor allem beim Rettungsdienst und den rechtlichen Aspekten. Für den Katastrophenschutz hat er Steffen Schimanski dazu gewonnen, Leiter der Abteilung Nationale Hilfegesellschaft im DRK-Landesverband Nordrhein, und für den Brandschutz und die Hilfeleistung schließlich Christian Arndt, den stellvertretenden Leiter der Herdecker Feuerwehr.

Psychosoziale Komponente

Arndt hat auch ein Beispiel aus Herdecke zur psychosozialen Unterstützung beigesteuert. Denn bei Einsätzen können sich plötzlich Abgründe auftun, selbst für noch so gut geschulte und vorbereitete Helfer. Manchmal müssen sie zu einer Unfallstelle ausrücken, bei der gerade ein Kind von einem Auto tödlich verletzt wurde. „Der Einsatzleiter entschied sich, den Fachberater Seelsorge zu informieren“, hat Christian Arndt in das Protokoll eines Mustereinsatzes geschrieben. Weil Pfarrer Karl-Heinz Schanzmann aus Herdecke ein Spezialist für psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften und die Notfallseelsorge für Betroffene ist, hat Arndt dieses Buchkapitel mit ihm abgestimmt. Bei Arndts Beispiel brauchten der Unglücksfahrer, die Angehörigen und die Besatzung des Rettungsfahrzeuges Hilfe. Als Folge der Belastung wurde sie schließlich ausgetauscht.

Gefahr für Hilfskräfte

Bei Corona kommt die Gefahr körperlich an die Hilfskräfte heran. Auch für diese Art der Gefahrenabwehr gibt es Lesestoff in dem Standardwerk für die Ausbildung von Führungskräften aus Brand- und Katastrophenschutz. Beim Massenabstrich nach dem Corona-Verdacht an der Werner-Richard-Grundschule vor wenigen Wochen war er gefragt. Was darf der Staat von den Bürgern abverlangen und was von den Helfern? Für das Rote Kreuz sagt Dr. Sascha Rolf Lüder zur Massen-Beprobung: „Wir helfen, setzen die Bürger aber nicht unter Zwang.“

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