Herdecke. Während der Behandlungsalltag am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke weitergeht, wird ebenfalls an einem Notfallplan für Corona getüftelt.

Die Zahl der Coronapatienten in der Region steigt derzeit rasch an. Das Gemeinschaftskrankenhaus bereitet sich seit Wochen auf eine Zuspitzung der Krise vor. Um für alle Fälle gewappnet zu sein, will die Klinik jetzt Freiwillige ansprechen, sich zu registrieren.

Seit Beginn der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus bereitet sich das Gemeinschaftskrankenhaus darauf vor, eine möglichst große Anzahl Corona-Patientinnen und -Patienten stationär versorgen zu können. „Wir sind zuversichtlich, die Situation gut meistern zu können. Da wir aber nicht wissen können, wie sich das Infektionsgeschehen in den kommenden Tagen und Wochen noch zuspitzen wird, möchten wir jetzt schon einmal einen Appell an die Bevölkerung richten: Wir suchen Menschen, die bereit wären, im Bedarfsfall das Krankenhaus zu unterstützen und das Pflegepersonal zu entlasten“, so Alexandra Schürmann von der Unternehmenskommunikation.

Unterstützende Tätigkeiten

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Gesucht werden Personen, die mit unterstützenden Tätigkeiten dazu beitragen, dass der Ablauf im Krankenhaus auch im Falle eines Notstands weiterhin reibungslos funktioniert. Freiwillige (Mindestalter 18 Jahre) können sich ab sofort registrieren. Wenn das Krankenhaus den Einsatz benötigt, würde es sich telefonisch melden. „Vielleicht haben wir Glück und dieser Fall tritt nicht ein. Wir sind trotzdem dankbar für jeden freiwilligen Helfer, der sich jetzt schon bei uns meldet“, hofft Schürmann.

Das Formular, um sich zu registrieren, gibt es auch der Internetseite des Krankenhauses. Dort wird nach den persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail) gefragt.

Klinik verschärft Besuchsregelung

Das Gemeinschaftskrankenhaus in Herdecke hat die Besucherregelungen weiter verschärft, um Patienten und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.

Der Besuch der Intensivstation ist grundsätzlich untersagt. Ausnahme: Menschen, bei denen mit keiner Heilung mehr zu rechnen ist oder die dem Tod nahe sind. Sie dürfen von jeweils einer Person besucht werden.

Diese Regelung gilt auch für die Intensivüberwachungspflege.

Auf der Kinderintensivstation und Kindernormalstation sind nur die Mütter erlaubt (ist eine andere Person als die Mutter primäre Bezugsperson, dann diese). Bei besonders ungünstiger Prognose dürfen beide Elternteile zu Besuch kommen.

Auf allen somatischen Normalstationen und psychiatrischen/psychosomatischen Stationen ist eine Person pro Patient zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt. In Einzelfällen sind auch andere Absprachen mit dem medizinischen Personal zu treffen.

Auf der Isolierstation kann kein Besuch empfangen werden.

Im Kreißsaal sind Väter bei der Geburt erlaubt; auf der Wochenstation sind nur die Väter erlaubt.

Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher sind ab sofort zu schließen, heißt es in einem Erlass des NRW-Arbeitsministeriums.

Danach wird abgeklärt, ob es medizinische oder pflegerische Vorkenntnisse gibt, und ein Gesundheitszeugnis vorhanden ist. Anschließend geht es um die Tätigkeit selbst.

Was bevorzugte Einsatzbereiche sind, zu welchen Zeiten die Hilfe möglich wäre und welche Tätigkeiten unterstützt werden könnten. Grundpflege, Kontrolle der Vitalzeichen, Transfer der Patienten, Essen verteilen, Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, Betten und Lagern von Patienten, Reinigung, Durchführen von anthroposophischen Anwendungen sowie Fahrten zum Labor. Hinter den einzelnen Tätigkeiten sind jeweils Kästchen zum Ankreuzen aufgelistet.

https://www.gemeinschaftskrankenhaus.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/news/coronavirus.freiwillige.koennen.sich.fuer.notstandsfall.registrieren/ Das Blatt muss zurückgesendet werden an: unterstuetzung@gemeinschaftskrankenhaus.de