Herdecke. . Ein 30-jähriger Herdecker soll zu Unrecht Sozialleistungen bezogen und eine junge Frau über Monate belästigt haben, die zog auch aus Angst weg.

Trotz einer Arbeitsstelle bezog ein Herdecker zusätzlich Sozialleistungen. Auch sollte der 30-Jährige eine junge Frau über Monate hinweg belästigt haben. Wegen Betrugs und Nachstellung saß er jetzt im Amtsgericht Wetter auf der Anklagebank. Dort zeigte er sich nur in einem Punkt voll geständig.

Herdecker terrorisiert Bekannte

Zwei Jobs hatte der Mann aus Herdecke im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Mai vergangenen Jahres. Doch das ließ er die Arbeitsagentur nicht wissen. Vielmehr sorgte sein Schweigen dafür, dass er knapp 3000 Euro Unterstützung erhielt, die ihm gar nicht mehr zustand. Darüber hinaus wurde ihm vorgeworfen, eine neue Bekannte, die er über das Internet kennenlernte, ab Herbst regelrecht mit Nachrichten, Anrufen und Auftritten vor ihrer Haustür terrorisiert zu haben, obwohl sie ihm deutlich zu verstehen gegeben haben soll, dass sie keinen weiteren Kontakt wünschte. Das Ganze soll so weit gegangen sein, dass sie wegen ihm aus Herdecke weggezogen sei – auch aus Angst.

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Nun befasste sich das Amtsgericht Wetter mit den Vorwürfen. Und den Betrug räumte der 30-Jährige ein. Er habe damals in einer echten finanziellen Zwickmühle gesteckt und Angst gehabt, nicht alles bezahlen zu können. Zudem sei er erst mit dem zweiten Job richtig zufrieden gewesen. Dort arbeite er noch heute. Aber: „Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe. Ich sehe das auch ein.“ Mittlerweile zahle er das zu Unrecht erhaltene Geld in Raten zurück.

Angeklagter steht wie "geistesgestört" da

Hinsichtlich der Nachstellung sah seine Version der Ereignisse etwas anders aus, auch wenn er sich zu dem Punkt der Anklage nicht groß äußern wollte. Denn ohnehin könne er seine Sicht der Dinge kaum beweisen, er stehe vielmehr wie „geistesgestört“ da. Ja, er habe sich verliebt. Anfangs sei auch alles gut gewesen. Dann habe sie ganz plötzlich den Kontakt abgebrochen. Und: „Ich wollte ihr eigentlich nur Gutes, ich wollte ihr nur helfen.“ Damit zielte er auf seine Befürchtung ab, dass sich die junge Frau an andere Männer verkaufe. Eine Mutmaßung, die, wie sich später herausstellte, darauf fußte, dass sie einmal einen dummen Scherz in dieser Richtung machte. „Ich entschuldige mich bei ihr. Es tut mir leid“, so der Herdecker.

Am Ende die Wohnung gekündigt

Die 27-Jährige wurde gehört und bestätigte die Nachstellung. Nach einem ersten Treffen habe sie ihm eigentlich deutlich zu verstehen gegeben, dass sie kein weiteres wolle. Als das Ganze immer penetranter geworden sei, habe sie ihm gesagt, dass sie gar keinen Kontakt mehr wünsche. Doch daran habe er sich nicht gehalten. Erst habe sie das Ganze genervt, dann habe sie sich kaum noch vor die Tür getraut und letztlich habe sie ihre Wohnung gekündigt. „Ich hatte Angst.“

Pattsituation: Mit Blick auf das zunächst ambivalente Verhältnis der beiden Beteiligten hätte sich eine Aufklärung für das Gericht wohl sehr schwierig gestaltet. Angesichts der ohnehin zu erwartenden Strafe für den Betrug entschied der Amtsrichter, den Vorwurf der Nachstellung einzustellen. Allerdings warnte Dr. Johannes Kuhn den Herdecker vor jeder weiteren Kontaktaufnahme: „Sie tun Gutes daran, wenn Sie die Nummern gelöscht lassen und nicht reaktivieren“, sagte der Richter.

Tatsächlich kam den Herdecker, der bereits vier Eintragungen im Strafregister auf anderem Gebiet mitbrachte, der Betrug teuer zu stehen, zumal er zumindest am Anfang des Tatzeitraums noch unter laufender Bewährung stand. Das Gericht verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen à 35 Euro Geldstrafe.