Hagen. . Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) hält die neue Hagener Wettbürosteuer für verfassungswidrig. Das belege ein vom Verband in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Hagens Kämmerer Christoph Gerbersmann bleibt indes gelassen: Die Satzung sei sauber ausgearbeitet.
Die neue Hagener Wettbürosteuer hat in ganz NRW und auch bundesweit für Aufsehen gesorgt. In vielen Städten wird nun auch über eine solche neue kommunale Steuer diskutiert. Und Hagens Kämmerer Christoph Gerbersmann musste zahlreiche Medienanfragen beantworten.
Doch wird die Wettbürosteuer am Ende auch Bestand haben? Ginge es nach dem Deutschen Sportwettenverband (DSWV), dann dürfte kein zusätzlicher Cent in die Stadtkasse fließen. Denn der Verband, in dem sich zehn große deutsche und europäische Sportwettenanbieter zusammengeschlossen haben, hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Tenor: Die Hagener Satzung ist verfassungswidrig.
„Wir gehen davon aus, dass sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt“, so Luka Andric, Hauptgeschäftsführer des DSWV. Es werde auf unzulässige Weise versucht, einen Unterschied zwischen den klassischen Lotto-Annahmestellen und Wettbüros zu machen. Damit solle der staatseigene Sportwettenanbieter Oddset von der Steuer verschont werden.
Und auch die Grundlage für die Besteuerung sei nicht hinreichend definiert. Die Stadt Hagen geht von einem steuerpflichtigen Wettbüro aus, wenn dort auf Bildschirmen oder Laufbändern Sportergebnisse gezeigt werden. Der DSWV, so Luka Andric, halte das bloße Anschauen von Wettergebnissen als Besteuerungsgrundalge für willkürlich. Das Argument der Stadt, man wolle Suchtprävention betreiben, sei scheinheilig. Es gehe darum, die klamme Stadtkasse zu füllen.
Bescheide noch nicht verschickt
Der Verband selbst kann nicht rechtlich gegen die Stadt vorgehen. Die Steuerbescheide, die bislang auch noch nicht verschickt worden sind, werden nicht die großen Sportwettenanbieter erhalten, sondern die rund 15 Wettbüros in Hagen, die die Wetten nur vermitteln. „Wir werden die Betreiber aber unterstützen, wenn sie gegen die Bescheide vorgehen wollen.“ Zunächst einmal stünde dann der Gang vor das Verwaltungsgericht an. „Das würde dann sicherlich durch die Instanzen gehen, bis wir die Entscheidung eines obersten Gerichts haben“, so Andric. Am Ende könne auch der Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stehen.
Hagens Kämmerer Christoph Gerbersmann sieht dem sehr gelassen entgegen. „Ähnliche Diskussion haben wir auch bei der Vergnügungssteuer gehabt, als Spielhallen veranlagt worden sind. Die hat auch Bestand gehabt.“
Einfluss auf das Stadtbild einschränken
Außerdem betont Gerbersmann erneut, dass es nicht vordringlich um die Einnahmen gehe: „Es gibt seit Jahren Bestrebungen der Politik, ausgehend von der Bezirksvertretung Haspe, die Wettbüros zu verbieten. Das kann man nicht machen. Aber wir wollen ihren Einfluss auf das Stadtbild einschränken.“ Und natürlich gebe es einen Unterschied zwischen Annahmestellen und Wettbüros. Wer Fernseher aufhänge, der werbe offensiv für die Sportwetten.