Hagen. . In einem Brief an 5000 Kunden seiner Apotheke wirbt Dr. Fehske, Mitglied der FDP und Kandidat für den Stadtrat, um Stimmen bei der Kommunalwahl am 25. Mai. Damit hat der Politiker offenbar gegen den Datenschutz verstoßen.

Klaus Fehske (64) ist in Hagen bekannt wie ein bunter Hund. Der promovierte Apotheker (Markenzeichen: Fliege) engagiert sich für den Fortbestand des Theaters, für das Frauenhaus, den Kinderschutzbund und die Ausbildung pharmazeutischer Assistentinnen.

Er sponsert den Basketball-Bundesligisten Phoenix und den Jugendzirkus Quamboni. Jetzt scheint er mit seinem Einsatz über das Ziel hinausgeschossen zu sein.

Juristisches Glatteis

In einem Brief an 5000 Kunden seiner Apotheke wirbt Dr. Fehske, Mitglied der FDP und Kandidat für den Stadtrat, um Stimmen bei der Kommunalwahl am 25. Mai: „Daher bitte ich Sie – falls Sie noch unentschlossen sind – auf alle Fälle am 25. Mai wählen zu gehen und mir, der FDP und dem Oberbürgermeister-Kandidaten Erik Schulz Ihre Stimme zu geben“, heißt es in dem Anschreiben, das mit dem Briefkopf der Apotheke in der Badstraße versehen ist.

Nun ist Wahlwerbung in eigener Sache nicht verboten. Doch die Anschriften der Empfänger hat Fehske der Kundendatei entnommen, und das trifft auf Widerspruch. „Ich finde das unverschämt“, sagt Monika Giebeler: „Für Wahlwerbung habe ich Namen und Anschrift nicht auf der Kundenkarte hinterlassen.“ Noch krasser stellt sich das im Falle von Jutta und Peter Biermann dar. Sie hätten zwar eine Kundenkarte, ihre Adresse jedoch nie angegeben und nichts unterschrieben, so Peter Biermann: „Das ist eine Frechheit. Woher hat der Mann unsere Anschrift?“

Mit der Verwendung der Kundendaten für den Wahlkampf hat sich Fehske auf juristisches Glatteis begeben. Laut Auskunft von Nils Schröder, Sprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz, ist das Vorgehen des Apothekers unzulässig: „Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.“ Mit Kundendaten dürfe keine Wahlwerbung betrieben werden, es sei denn, die Betroffenen hätten eingewilligt.

Das Bundesdatenschutzgesetz

Im Bundesdatenschutzgesetz ist der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt.

Das Gesetz besagt unter anderem, dass die E rhebung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Prinzip verboten ist.

Sie ist nur erlaubt, wenn die betroffene Person zustimmt.

Sinnvolles bewirken

Haben sie aber nicht, wie auch Fehs­ke zugibt. Er habe die Briefe im guten Glauben, damit sein Engagement für das soziale und kulturelle Leben darstellen zu dürfen, versendet: „Ich will ja etwas Sinnvolles für die Stadt bewirken.“ Von den 20.000 Kunden, die per Unterschrift erklärt hätten, dass sie mit der internen Verwendung ihrer Daten einverstanden seien, habe er ausschließlich jene 5000 Bürger angeschrieben, die ihren Wohnsitz in seinem Wahlkreis in Eppenhausen hätten. Im Grunde handele es sich um einen normalen Kundenbrief ähnlich der Geburtstagskarten, die er verschicke. Fehske betonte, er habe die Adressen weder an die FDP noch sonst jemanden weitergegeben.

Bußgeld wäre möglich

Strafbar hat sich der Apotheker mit seinem Werbefeldzug nicht gemacht. „Wir prüfen, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, dann wäre ein Bußgeld möglich“, heißt es seitens des Datenschutzbeauftragten in Düsseldorf. Fehske würde die Strafe in Kauf nehmen: „Erhobenen Hauptes. Es täte mir leid, wenn meine Aktion wirklich unzulässig wäre. Aber zu meinem Engagement stehe ich.“ Kommunalwahlen 2014