Hagen. Das Hagener Arbeitsgericht musste sich mit einem unappetitlichen Fall beschäftigen. Ein Krankenwagenfahrer soll in einem Rettungswagen onaniert und ein Video dazu im Internet veröffentlicht haben. Ihm wurde gekündigt, dagegen wollte er vorgehen – erfolglos!

Es ist sicherlich die unappetitlichste Geschichte, die das Hagener Arbeitsgericht in den letzten Jahren verhandeln musste: Ein Krankenwagenfahrer (37) könnte demenzkranke Patientinnen sexuell belästigt haben. Die 3. Kammer unter Vorsitz von Direktor Jürgen Schlösser bestätigte jetzt seine fristlose Entlassung.

Der Mann war seit Mai 2008 als Rettungssanitäter bei einer großen Wohlfahrtsorganisation angestellt und verdiente dort zuletzt 2300 Euro brutto. Am 21. August 2013 erschienen überraschend Polizisten in den Räumen des Verbandes, um den Spind des Krankenwagenfahrers zu durchsuchen. Die Kripobeamten, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nicht auskunftspflichtig waren, verschwiegen jedoch den Hintergrund ihrer Maßnahme.

Onanierend in Arbeitskleidung

Deshalb schaltete die Wohlfahrtsorganisation einen Anwalt ein – und erhielt so Kenntnis von den unglaublichen „Aktivitäten“ ihres Rettungssanitäters. Der hatte am 14. März 2013 über ein pornografisches Internetportal eine E-Mail verschickt, in der er sich damit brüstete, „mit älteren Damen im Krankenwagen Spaß gehabt“ zu haben, was zwar nicht erlaubt sei, was man ihm aber nicht nachweisen könne, „da die Patientinnen hochgradig dement sind.“

Sein Pech: Das Landeskriminalamt Berlin bekam die E-Mail zugespielt und nahm Ermittlungen auf. Mit Erfolg – auf einer Pornoseite wurde ein Video entdeckt, das der Sanitäter dort eingestellt hatte. Darauf ist er in Arbeitskleidung und onanierend im Rettungswagen zu sehen.

Der Krankenwagenfahrer räumte gegenüber dem Arbeitgeber ein, das unappetitliche Video während eines Einsatzes aufgenommen und ins Internet gestellt zu haben – doch die von ihm selbst in die Welt gesetzte Behauptung, schutzbefohlene demenzkranke Patientinnen sexuell missbraucht zu haben, bestritt er jedoch und reichte eine Kündigungsschutzklage (Aktenzeichen 3 Ca 1933/13) gegen seine fristlose Entlassung ein.

Hohe Gefahr der Rufschädigung

Denn bei der E-Mail, die er verschickt hatte und in der er die womöglichen Sexualopfer respektlos „grannys“ (englische Koseform für Großmütter) nannte, hätte es sich „lediglich um sexuelle Fantasien gehandelt“. Er habe sich damit nur gegenüber seinem Chatpartner brüsten wollen.

Das Hagener Arbeitsgericht sah die fristlose Kündigung jedoch als gerechtfertigt an. Es ginge hier um schwere Verstöße gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Dass sich der Rettungssanitäter während eines Einsatzes im Krankenwagen selbst befriedigte, sich dabei filmte und alles ins Internet stellte – darin erkannte die Kammer „die hohe Gefahr einer Rufschädigung für den Arbeitgeber“ und „daraus zu erwartende schwere wirtschaftliche Folgen“ für die christliche Organisation, die im Rettungsdienst auf die Vergabe von Aufträgen durch die Kommunen angewiesen sei.

Vor allem habe eine Rettungsorganisation besondere Schutzpflichten gegenüber ihren Patientinnen und Patienten. Sie müsse deshalb darauf vertrauen können, dass von ihren Beschäftigten keine Gefahr für die zu transportierenden Personen ausgehe.