Münster/Hagen. . Im Sommer 2013 ist eine Leiche im Dortmund-Ems-Kanal gefunden worden. Der Mann war mit 26 Messerstichen getötet und im Kofferraum eines Autos im Kanal versenkt worden. Ein 33-Jähriger aus Hagen hat laut Schwurgericht Münster die Tat begangen – er wurde jetzt zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Es muss ein schrecklicher Anblick gewesen sein: Vor sieben Monaten bargen Polizeitaucher im Dortmund-Ems-Kanal bei Münster die grausam zugerichtete Leiche eines jungen Vaters. Sie lag im Kofferraum eines versenkten Autos.

Am Freitag ist der mutmaßliche Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Schwurgericht Münster sind überzeugt, dass der 33-jährige Mann aus Hagen das 24-jährige Opfer mit 26 Messerstichen getötet hat. Das wichtigste Indiz: Die Tatwaffe wurde im Kleiderschrank des Angeklagten gefunden.

Es war der 13. Juli 2013, um kurz vor Mitternacht, als ein Spaziergänger das Auto im Kanal entdeckte. Es war ein Mietwagen, ein VW Golf. Das Wasser war ungewöhnlich klar, weil die Schleusenwärter gerade streikten. Außerdem brannten noch immer die Scheinwerfer. An Lenkrad, Lichtschalter und Zündschloss konnten später DNA-Spuren des Angeklagten sichergestellt werden.

Flehentliche Bitten nach Antworten

Die Hintergründe der Bluttat waren von Anfang an rätselhaft. Auch nach dem Prozess bleiben mehr Fragen als Antworten. Täter und Opfer haben sich nicht gekannt. Das steht wohl fest. Der Angeklagte wohnte in Hagen, der junge Vater lebte in Weeze. Warum und wo haben sie sich getroffen? Was ist genau passiert? "Wir tappen im Dunkeln", sagte Richter Michael Skawran bei der Urteilsbegründung. "Auch wir hätten gerne gewusst, warum der junge Mann sterben musste."

Vor und nach der Bluttat hatte der Angeklagte in Hagen eine Spur der Angst hinterlassen. Er überfiel eine Tankstelle und griff Spaziergänger an. Am Ende zählten die Richter fünf Taten in vier Tagen. Auch dafür wurde er nun verurteilt. Richter Michael Skawran sprach von einem "Stakkato von Gewalttaten". Möglicherweise habe sich der 33-Jährige abreagieren wollen, weil er von Frau und Kindern verlassen worden war. Doch das seien reine Spekulationen.

Im Prozess hatte der Angeklagte bis zuletzt geschwiegen. Auch die fast schon flehentlichen Bitten der Angehörigen, doch endlich ein paar Antworten zu geben, prallten an ihm ab. Sein Verteidiger hatte sogar einen Freispruch gefordert. Das kam nach Überzeugung der Richter aber nicht infrage. (dpa)