Hagen. . Auch wenn der Schnee in Hagen weiter auf sich warten lässt: Alle Fahrzeuge sollten schon lange die Winterreifen aufgezogen haben. Aber ist das auch so? Die Hagener Polizei wollte es genau wissen und hat auf dem Emster Marktplatz zwei Stunden lang eine Kontroll-Aktion durchgeführt.

Auch wenn der Schnee in Hagen weiter auf sich warten lässt: Alle Fahrzeuge sollten schon lange die Winterreifen aufgezogen haben. Aber ist das auch so? Die Hagener Polizei wollte es genau wissen und hat auf dem Emster Marktplatz zwei Stunden lang eine Kontroll-Aktion durchgeführt.

Das Ergebnis ist sehr positiv: Bei 83 kontrollierten Fahrzeugen gab es nur eines, das keine Winterreifen vorweisen konnte. Und dieser Pkw gehörte einer Seniorin, die nach eigenem Bekunden nur sehr selten Auto fährt und dieses bei der ersten Schneeflocke auch stehen lässt. Mit Flugblättern wurden zudem weitere Verkehrsteilnehmer über das Thema aufgeklärt.

Auf diese Punkte sollten Verkehrsteilnehmer immer achten:

1. Wie erkenne ich Winterreifen?

Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol („Matsch & Schnee“) oder einem Bergpiktogramm mit der Schneeflocke auf der Seitenfläche gekennzeichnet.

2. Was legt das Gesetz fest?

M+S-Reifenpflicht besteht bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Die Regelung der Winterreifenpflicht gilt für fast alle Kraftfahrzeuge somit auch für entsprechend motorisierte Zweiräder. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Bei Lkw über 3,5 Tonnen und Bussen genügt die Anbringung der Matsch- und Schnee-Reifen auf der Antriebsachse.

3. Wann müssen Winterreifen montiert sein?

Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel Oktober bis März) legt die Straßenverkehrsordnung nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Wetterverhältnissen.

Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der so genannten „O-bis-O-Regel“ zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.

4. Welche Strafen drohen?

Wer unter winterlichen Wetterbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig. Kommt es zu einer Gefährdung sind 100 Euro, bei einem Verkehrsunfall 120 Euro fällig. Wer sein Auto bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.