Hagen. . Zwei Hagener Mercedes-Fahrer habe sich nach einem Urteil bis zum Oberlandesgericht in Hamm gestritten. Der einer wollte von dem anderen Schadenersatz haben. Doch er scheiterte. Zwar war klar, dass ein Schaden entstanden ist, doch passte er nicht zu dem Unfallgeschehen, das beide geschildert hatten.

Bis zum Oberlandesgericht (OLG) in Hamm haben sich zwei Hagener Mercedes-Fahrer nach einem Unfall am Graf-von-Galen-Ring gestritten. Der eine wollte von dem anderen etwa 8.800 Euro Schadenersatz haben. Doch der zog erfolgreich vor Gericht.

In zweiter Instanz entschieden die Richter: Es gab zwar eine Kollision, es gab Schäden an beiden Mercedes, die auch einander zuzuordnen waren. Aber diese, so stellten zwei Gutachter in zwei gerichtlichen Instanzen fest, lassen sich weder in Gänze noch in abgrenzbaren Teilen mit dem geschilderten Unfallgeschehen in Einklang bringen.

Es lässt sich kein Schadenersatzanspruch begründen

Wie und wann die Schäden entstanden sind, bleibt damit unklar, klar ist für die Juristen aber: Aufgrund dessen lässt sich kein Schadenersatzanspruch begründen . Die OLG-Richter bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Hagen. Die Juristen haben für solch einen Fall sogar einen Fachbegriff: „So-nicht-Unfall“.

Der Unfall hatte sich bereits im Februar 2011 ereignet. Die Polizei hatte ihn so aufgenommen: Der eine Mercedes-Fahrer war beim Linksabbiegen vom Graf-van-Galen-Ring in Richtung Altenhagener Brücke zu weit nach rechts gefahren und hatte den anderen Mercedes, der demnach ebenfalls fuhr, beschädigt. Der OLG-Gutachter stellte aber fest: Bei dem Schadensbild hätte das Fahrzeug des Klägers gestanden haben müssen. (wp)