Garenfeld. .

„Die Spannung steigt! – Lebenserwartung und Grundstückswerte sinken.“ Die Botschaft der Bürgerinitiative „Menschen unter Strom“, die den Bau eines gewaltigen Amprion-Umspannwerkes in Garenfeld verhindern möchte, klingt aufrüttelnd und drastisch. Aber jetzt soll dieser Slogan verschwinden – zumindest vom Straßenrand der L 675 (Ruhrtalstraße). Über eine entsprechende Aufforderung per Post des Landesbetriebs Straßenbau NRW wunderte sich in diesen Tagen die Vereinsvorsitzende Anne Stamm.

„Es wurde festgestellt, dass Sie Werbung aufgestellt haben, mit der Sie unter den Verkehrsteilnehmern Aufmerksamkeit für Ihren Betrieb erregen wollen“, liest die Garenfelderin aus der wenig an der tatsächlichen Botschaft orientierten amtlichen Korrespondenz vor. Der benannte Tatort: „Abschnitt 13, Stat.: 1,110 an der L 675“ – gemeint ist die Einmündung Villigster/Ruhrtalstraße. Anne Stamm versteht die Welt nicht mehr. Zum einen handele es sich keineswegs um eine Werbeanlage, zum anderen kümmere sich um die vom Bundestagswahlkampf übrig gebliebenen Werbeplakate entlang der Straße ja auch kein Mensch.

Amtsschimmel wiehert

Recht auf freie Meinungsäußerung

Der Staatsschutz hat die Ermittlungen rund um die Info-Kästen der „Menschen unter Strom“-Gruppe aufgenommen. Schließlich geht es darum, das Recht auf freie politische Meinungsäußerung zu schützen.

Fingerabdrücke und Gewebeproben wurden genommen und liegen aktuell zur Auswertung beim Landeskriminalamt.

Parallel zu den Aushängen der Bürgerinitiative wurde auch der Schaukasten der SPD demoliert. Daraus wurden gezielt die Flyer der Gruppe entfernt und in Stücke gerissen.

Der vorhandene Abstand von lediglich acht Metern vom Fahrbahnrand erscheint den Experten vom Landesbetrieb als viel zu riskant: „Nach § 28 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dürfen Anlagen der Außenwerbung außerhalb der Ortsdurchfahrten von Landstraße und Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden“, heißt es in der amtlichen Belehrung der Regionalniederlassung Südwestfalen in Hagen. Da wiehert der Amtsschimmel und der Laie wundert sich.

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Daher folgt auch prompt eine zur Erhellung nachgeschobene Erklärung: „Gem. § 59 Abs. 1 Nr. 9 StrWG NRW handelt ordnungswidrig, wer Anlagen der Außenwerbung entgegen dem § 28 I StrWG NRW errichtet.“ Ach was? Die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ sei beeinträchtigt, Sachbearbeiter Michael Schlömer wittert ein „erhöhtes Unfallrisiko“. Daher sei das Schild umgehend zu entfernen.

Widerstand gegen die Gruppe

Eine Aufforderung, der die Bürgerinitiative – wenn auch kopfschüttelnd – jetzt nachkommt. Aber Anne Stamm fragt sich auch, was wohl dahinter steckt. Denn der Wind blase der „Menschen unter Strom“-Gruppe zuletzt immer häufiger scharf ist Gesicht: „Schon dreimal wurde jetzt unser Info-Kasten zerstört“, erzählt die Vereinsvorsitzende. Dabei hätten die Täter nicht nur die Scheibe zerschlagen, sondern auch das Gehäuse verbogen und die Aushänge mit akribischer Energie in kleine Schnipsel zerfleddert. „Wer will uns da schaden?“ fragt sich Anne Stamm angesichts dieser Zerstörungen und der jetzt folgenden behördlichen Reglementierungen . . .