Eine Bürgerbewegung macht ihrem Ärger Luft. Per Transparent an einer Landstraße – hinter der Leitplanke. Stummer Protest, der niemanden behindert und eine zulässige Kritik an einem geplanten Bauprojekt zur Schau stellt.
Eine Form der Meinungsäußerung wie sie in einer Demokratie allerorten an der Tagesordnung ist. Aber in den Augen der Behörden artikuliert sich der Garenfelder Protest in zu geringem Abstand von der Straße. 20 Meter müssten es schon sein, damit die Verkehrsteilnehmer außerorts nicht unnötig verwirrt oder abgelenkt würden.
Irgendwie erstaunlich, denn wir alle kennen ähnliche Meinungsbekundungen von diversen Überlandfahrten: Mal beklagen die Menschen Fluglärm, mal fordern sie eine Umgehungsstraße, mal warnen sie vor Landschaftsverspargelung durch hässliche Windräder oder es lockt ein Landwirt zu seinem Direktverkauf auf dem Hof um die Ecke. Dass derartige Plakate eine Landstraße gleich in einen Unfallbrennpunkt verwandeln, ist derweil nicht überliefert.
Manchmal hilft es durchaus, wenn man Vorschriften nicht bloß starr durchsetzt, sondern zuvor mal deren Sinnhaftigkeit in der Praxis hinterfragt. Martin Weiske