Hohenlimburg. . Die Anwohner dürfte es gefreut haben, viele Stadtfest-Besucher, Schausteller und Wirte hingegen waren nicht gerade amüsiert, als Ordnungsamt-Mitarbeiter in den Nächten auf Samstag und Sonntag dem Stadtfest-Treiben in der Hohenlimburger Innenstadt ein abruptes Ende bereiteten.

Obwohl sich dank hochsommerlicher Temperaturen noch zahlreiche Gäste beim Stadtfest in Hohenlimburg vor allem auf dem neuen Marktplatz tummelten, war um Mitternacht Sperrstunde und der letzte Zapfhahn der Außengastronomie wenig später hochgeklappt.

In Hagen generell nur bis 24 Uhr

„Für Hagen gibt es schon lange die generelle Regelung, dass Veranstaltungen im Freien nur bis 24 Uhr stattfinden dürfen“, sagt Stadtsprecher Karsten-Thilo Raab. „Und das wird den Organisatoren vorher auch mitgeteilt.“ Die Veranstalter seien verpflichtet, diese Vorgaben selbst zu überwachen; wobei meist eine kleine Karenzzeit eingeräumt werde: „Das Bierchen darf der Besucher durchaus noch leer trinken.“

Beim Stadtfest sei es aber wohl vorgekommen, dass zu dieser Uhrzeit noch ein Fass angestochen oder ein Grill angeschmissen wurde, was nicht geduldet werde. In solchen Fällen drohe dem jeweiligen Wirt sogar eine Geldstrafe: „Genaueres dazu steht in den schriftlichen Vereinbarungen.“

Feiern bis in die frühen Morgenstunden

In benachbarten Städten wird die Sperrstunde bei großen Festen hingegen ganz anders geregelt. Bestes Beispiel ist Altena, wo alle drei Jahre das große Schützenfest in der Innenstadt und im Zwei-Jahres-Rhythmus das Schützenfest im Ortsteil Dahle gefeiert werden. „Freitags und samstags muss um 6 Uhr morgens Schluss sein, donnerstags um 24 und sonntags um 22 Uhr“, erläutert Klaus-Peter Trappe, Altenas Bereichsleiter für Öffentliche Ordnung.

Im Klartext bedeutet das: In der City darf im gut 5000 Gäste fassenden Schützenzelt bis in die frühen Morgenstunden ausgeschenkt und getanzt werden – wobei die Musik natürlich auch außerhalb des Festzeltes zu hören ist. Selbst die Fahrgeschäfte und Stände der dazugehörigen Kirmes könnten theoretisch so lange geöffnet bleiben, wovon die meisten Schausteller allerdings keinen Gebrauch machen. Dennoch gebe es kaum Beschwerden, fährt Trappe fort: „Bei der eigentlichen Veranstaltung haben wir damit bislang noch keine großen Probleme gehabt.“ Zustände, von denen feierwütige Hohenlimburger nur träumen können.

Iserlohner sind spät im Bett

Auch der gemeine Iserlohner geht beim Bürgerschützenfest ziemlich spät ins Bett. Freitag und Samstag erlaubt die Stadt bis 4 Uhr morgens Remmidemmi, sonntags muss um 2 Uhr Feierabend sein. Bei der Letmather Kilian-Kirmes wird am Wochenende im Festzelt bis 2 Uhr gezapft, für das Brückenfest beantragt der Veranstalter eine Genehmigung bis Mitternacht.

Dass in Iserlohn und Altena so lange das Bier fließt, liegt im Paragraf 9 des Landesimmissionsschutzgesetzes begründet, weiß Jörg Rademacher, Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. In dem Text heißt es zwar wortwörtlich: „Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind“, doch ein paar Zeilen später ist von Ausnahmen die Rede, die die Behörde zulassen könne. Und zwar beim „Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse“. Kurzum: Ist das Interesse der Allgemeinheit an der Veranstaltung aufgrund historischer, kultureller oder sozialgewichtiger Umstände höher zu bewerten als der Schutz der Nachbarschaft, darf länger gefeiert werden.

Lokalpolitik kann nur entscheiden

So einfach ist das – eigentlich. Denn dieser Gesetzestext lässt jede Menge Spielraum. Steht das Stadtfest mit seiner über 30-jährigen Geschichte im Vordergrund des Interesses oder ist die Nachtruhe der Anwohner höher einzuschätzen? Eine Frage, die in letzter Instanz wohl nur die Lokalpolitik entscheiden kann.