Hagen. . Einer wahren Antragsflut auf neue Führerscheine sieht sich die Stadtverwaltung ausgesetzt. Grund ist eine gesetzliche Regelung, die bestimmt, dass Führerscheine, die ab dem 19. Januar ausgestellt werden, nur noch 15 Jahre lang gültig sind.

Führerscheine, die ab dem 19. Januar ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig. Die Neuregelung führt derzeit im Rathaus zu einem deutlichen Anstieg der Anträge auf Führerschein-Umtausch. Wir sprachen mit Mark Mertens (35), Sachgruppenleiter der Fahrerlaubnisbehörde.

Was ist der Grund für die Antragsflut?

Mark Mertens: So ganz genau können wir uns das selbst nicht erklären. Denn die Neuregelung gilt ja nur für neu ausgestellte Führerscheine. Die alten Modelle, also sowohl die noch im Umlauf befindlichen grauen Scheine als auch die rosafarbenen und die Kartenführerscheine, behalten ihre Gültigkeit auch über die nächsten 15 Jahre hinaus. Eigentlich hat also niemand etwas davon, seinen alten Schein jetzt umzutauschen.

Welche Bedeutung hat die Stichtagsregelung dann überhaupt?

Mertens: Am 19. Januar tritt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft, mit der deutsches Recht quasi europäisiert wird. In vielen anderen EU-Staaten ist es längst üblich, Führerscheine nach einer bestimmten Anzahl von Jahren zu aktualisieren, also das Passbild zu erneuern oder eine etwaige Namensänderung einzutragen. Das gilt dann auch in Deutschland – aber eben nur für Führerscheine, die ab dem 19. Januar zugeteilt werden.

Gehört dazu auch, dass Autofahrer die Fahrprüfung wiederholen müssen?

Mertens: Nein, davon ist keine Rede. Und es sind auch keine gesundheitlichen Überprüfungen geplant, um etwa die Tauglichkeit zum Autofahren zu testen.

Alle alten Führerscheine bleiben also gültig?

Mertens: Ja, bis 2033. Erst dann sind wirklich alle Autofahrer verpflichtet, ihre Führerscheine gegen die Plastikkartendokumente umzutauschen. Und ab dann gilt auch für jedermann die 15-Jahre-Regelung.