Hagen. Der Dortmunder Zoll kontrollierte mehrere Betriebe in Hagen und Lüdenscheid auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag diesmal auf Gastronomie-Betrieben. In drei Fällen wurden die Zöllner fündig.

Bei einer Schwarzarbeits-Kontrolle in Gastronomie-Betrieben in in Lüdenscheid und Hagen wurden die Zollbeamten in drei Fällen fündig: Bei einem 40-jährigen Vietnamesen mit tschechischer und einem 52-jährigen Inder mit italienischer Aufenthaltserlaubnis seien die Ausweisdokumente wegen fehlender Arbeitsgenehmigung durch die Zöllner einbehalten und an die jeweiligen Ausländerämter weitergeleitet worden, so ein Sprecher des Hauptzollamts Dortmund.

Die beiden Beschuldigten erhalten jetzt Ausweisungsverfügungen und müssen die EU innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Auf die beiden Arbeitgeber kommt ein Bußgeldverfahren wegen des Beschäftigens von Ausländern ohne entsprechende Arbeitsgenehmigung zu.

„Viele Arbeitgeber setzen mit der illegalen Beschäftigung aufs falsche Pferd. Mit Zollkontrollen ist jederzeit zu rechnen und bei Verstößen können Geldbußen bis zu 5000 Euro für den Arbeitnehmer und bis zu 500.000 Euro für den Arbeitgeber verhängt werden“, so der Sprecher des Zollamts. Die Ermittlungen dauern an.