Hagen.

Das Bauordnungsamt hat nach monatelanger Prüfung der Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung des Gutes Niederste Hülsberg an der Weststraße 145 in Vorhalle in eine „Vergnügungsstätte mit erotischem Séparée und Wellnessbereich und 54 Parkplätzen“ zugestimmt. Der Investor kann jetzt einen Bauantrag stellen.

Der Niedergang des vor mehr als 220 Jahren erbauten denkmalgeschützten Fachwerkensembles beschäftigt seit vielen Jahren Hagener Politiker, die Verwaltung und Bürger in Vorhalle. Potenzielle Investoren kamen und gingen. Pläne, dort ein Ausflugslokal zu eröffnen, zerschlugen sich ebenso wie die Idee, auf dem Gutshof eine Hühnerfarm zu betreiben.

Zwei Jahre Zeit für Bauantrag

Jetzt soll ein Gewerbe Pate für die Rettung des Gutes stehen, dessen Haupthaus 1785 von Johann Peter Niederste-Hülsberg errichtet wurde, das deutlich älter ist als das Haus selbst. Was für ein Etablissement genau ein Investor unter dem Begriff „Vergnügungsstätte mit erotischem Séparée und Wellnessbereich“ am Gut Niederste Hülsberg versteht, ist bis heute allerdings offen. Erst im Bauantrag müsste exakter formuliert werden, welche Art fleischlicher Sinnesfreuden dort verwirklicht werden sollen. „Der Investor hat jetzt zwei Jahre Zeit, einen Bauantrag zu stellen“, sagt Stadtsprecher Michael Kaub.

Im Denkmal Gut Niederste Hülsberg in Vorhalle soll ein Bordell entstehen. WP-Foto: Jens Stubbe
Im Denkmal Gut Niederste Hülsberg in Vorhalle soll ein Bordell entstehen. WP-Foto: Jens Stubbe © WP

Mehr als 14 Monate lagen zwischen Antrag und Genehmigung der Bauvoranfrage. Dass sich das Verfahren über einen so langen Zeitraum hinzog, lag zum einen daran, dass das Bauordnungsamt mehrfach fehlende Unterlagen und nicht bezahlte Bearbeitungsgebühren anmahnen musste. Obwohl der Eigentümer des Gutes in den vergangenen Monaten mehrfach wechselte, gingen schließlich sämtliche Unterlagen und Außenstände bei der Stadt Hagen ein – möglicherweise ein Indiz dafür, dass die Pläne für die Eröffnung eines Erotikbetriebs mit einer gewissen Ernsthaftigkeit betrieben werden.

Außerdem waren mit der Unteren Denkmalbehörde, der Unteren Wasserbehörde, der Bodenbehörde, dem Planungsamt, dem Wasserwerk und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sechs Dienststellen in das Genehmigungsverfahren eingebunden – eine ungewöhnlich große Beteiligung für einen solchen Antrag. Die jetzt genehmigte Bauvoranfrage enthält daher auch denkmalrechtliche, verkehrsrechtliche und wasserrechtlich Auflagen, die der Investor berücksichtigen müsste, wenn er einen Bauantrag stellt. Da der Erotikbetrieb laut Bauvoranfrage mit 54 Parkplätzen versehen werden soll, müsste beispielsweise der Parkraum sehr aufwendig gegen auslaufendes Öl oder Benzin gesichert werden, da das Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt.