Hagen.

Der Streit „Bier Schneider“ gegen die Stadt sowie die Hagen-Agentur - er wurde am Dienstag vor Gericht beigelegt. 2011 wird „Bier Schneider“ das Springe­fest noch durchführen, doch dann ist das Vertragsverhältnis frühzeitig beendet.

Im Vorfeld des diesjährigen Springefestes, das Ende August an drei Tagen gefeiert werden soll, war es zum Streit mit der Stadt und der Hagen-Agentur gekommen. Die kommunalen Stadtmarketing-Experten, die als Mitveranstalter agieren, hatten den Vertrag, der eigentlich bis 2012 laufen sollte, aufgekündigt. Das wollte sich Schneider nicht gefallen lassen. Im Eilverfahren wurde das Landgericht angerufen (Aktenzeichen 6 O 208/11) und beantragt festzustellen, dass erstens die ausgesprochene Kündigung unwirksam sei und zweitens der Vertrag von 2009 Bestand habe.

Im Prozess zückte die Stadt einen Joker: Ihr Vertragsunterzeichner sei der OB-Büroleiter Horst Flüshöh gewesen. Dessen Zeichnungsberechtigung ende bei einer Volumenhöhe von 15.000 Euro.

Die Vorsitzende Richterin, Dr. Kirsten Ennuschat, sagte es deutlich: „Wir haben große Probleme, was die Wirksamkeit des Vertrages anbetrifft.“ Mit anderen Worten: Schneiders Chance, die beantragte Einstweilige Verfügung vor der 6. Kammer zu erhalten, sei eher gering. Die von ihr angeregte Einigung sah so aus: Bier Schneider wird dieses Jahr das Springefest noch „operativ abwickeln“, ohne Zaun und ohne Eintritt. Dann endet der Vertrag.

Es steht in den Sternen, ob Seniorchef Wolfgang und sein Sohn Tim Oliver Schneider bei dem Familienfest jemals wieder ins Boot kommen. Zwar wurde vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts eine Abschlussklausel aufgenommen, in der es heißt: „Mit dieser Regelung ist weder im positiven noch im negativen Sinne über die Durchführung und Abwicklung des Springefestes 2012 entschieden worden.“ Bei Licht betrachtet ist die wohlwollend klingende Klausel nichts anderes als eine völlig unverbindliche Floskel.