Hagen. .

180 Mal drang die spitze Messerklinge in den Körper des wehrlosen Mannes ein. Kann man so bestialisch den eigenen Vater umbringen? Seit dieser Woche steht ein 16-jähriger Hagener vor Gericht, der seinen Vater im Schlaf erstochen haben soll.

Seit Montag (18. April) verhandelt die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts hinter verschlossenen Türen einen grausigen Mordfall: Auf der Anklagebank sitzt ein 16-jähriger Teenager. Er soll auf seinen Vater Murat (40) im Schlaf eingestochen haben – wieder und immer wieder. Mindestens 119 Einstiche und 60 Schnittwunden hat der Dortmunder Gerichtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff während der Obduktion der Leiche festgestellt.

Warum geschah am 21. November letzten Jahres in der Obergeschosswohnung eines hellen Mehrfamilienhaus an der Reichsbahnstraße in Vorhalle diese unfassbare Blutat? Man weiß es derzeit (noch) nicht. Selbst in der Anklage ist von „bislang ungeklärten Gründen“ die Rede. Staatsanwalt Bernd Maas nach den ersten drei Verhandlungsstunden: „Der Angeklagte schweigt über ein mögliches Motiv. Wir könnten allenfalls spekulieren.“

Soviel steht aus Sicht der Mord-Ermittler aber bereits fest: Die Eltern des 16-Jährigen hatten sich drei Monate vor der Tat getrennt. Am fraglichen Wochenende übernachtete der Sohn bei seinem Vater in Vorhalle. Der schlief, als der Schüler noch stundenlang am Computer mit Mädchen chattete. Dann soll es zur Messerattacke gekommen sein.

Fünf Prozesstage angesetzt

Und welche Rolle spielt die Mutter in dem ganzen Fall? Sie befindet sich auf freiem Fuß, sitzt als Erziehungsberechtigte mit im Gerichtssaal. Aber noch ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des Mordes auch gegen sie.

Fünf Prozesstage hat die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Frank Schreiber anberaumt. Das Urteil ist für den 12. Mai geplant. Da der Angeklagte ein Jugendlicher ist, wird das gesamte Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

„Der Junge ist total angespannt“, erklärt sein Verteidiger Andreas Trode (Iserlohn), „ich gehe aber davon aus, dass er das Schweigen während des Prozesses noch brechen wird.“

Selbst wenn der Jugendliche wegen Mordes verurteilt werden sollte, drohen ihm nach deutschem Jugendrecht maximal zehn Jahre Gefängnis.