Hagen. Alle Hände voll zu tun hatte die Polizei Hagen, um einen Rollstuhlfahrer in den Griff zu kriegen. Dabei wurden zwei Beamte sogar verletzt.
Der Rollstuhlfahrer (28), um den es hier geht, ist der Polizei in Hagen seit langem ein Begriff. „Wir kennen ihn von vielen Einsätzen“, berichtet Ramona Arnhold, Sprecherin der Polizei. Doch wie sich der Mann in der Nacht zum Samstag gebärdete, das sprengte denn doch den Rahmen eines „normalen“ Einsatzes.
Die beiden Polizisten, die gegen 2.50 Uhr zum Graf-von-Galen-Ring beordert wurden, entdeckten den Rollstuhlfahrer mitten auf der Fahrbahn, womit er natürlich den Verkehr behinderte.
Als ihn die Einsatzkräfte ansprachen und aufforderten, die Fahrbahn zu verlassen, verweigerte er dies in dreister Manier. Er beharrte darauf, er könne sich aufhalten, wo er wolle und ignorierte folgerichtig den von den Beamten erteilten Platzverweis. Vielmehr drohte er den Polizisten Prügel an.
Gezielt nach Pistole im Holster gegriffen
Daraufhin wollten die Beamten den Mann im Rollstuhl von der Straße bugsieren, was er mit Faustschlägen quittierte. Daraufhin entschieden sich die Einsatzkräfte, den Mann in Gewahrsam zu nehmen, damit er keine weiteren Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten begehen konnte. Er griff gezielt nach den Ausrüstungsgegenständen der Beamten, beschädigte ein Funkgerät sowie ein Reizstoffsprühgerät und riss die Handschellen eines Beamten aus der Halterung am Ausrüstungsgürtel.
Mehrfach probierte er auch, die Waffe eines Beamten aus dem Holster zu ziehen und trat um sich. Erst nach einiger Zeit gelang es den Polizisten, den 28-Jährigen auf dem Boden liegend zu fixieren und ihm Handschellen anzulegen.
Beamte bleiben trotz Verletzungen im Dienst
Aber auch nach dem Einstieg in den Streifenwagen gab der Mann keine Ruhe, sondern wehrte sich weiterhin nach Kräften und griff immer wieder nach der Waffe einer Beamtin. Zudem kniff er ihr in die Arme sowie in den Oberschenkel und beleidigte sie mit nicht druckreifen Ausdrücken. Auch den Fahrer versuchte er zu treten und verschmutzte derart die Innenverkleidung des Streifenwagens, dass später eine Sonderreinigung erforderlich wurde.
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Eine Beamtin und ihr Kollege erlitten bei den Widerstandshandlungen mehrere Verletzungen, verblieben jedoch im Dienst. Gegen den renitenten Rollstuhlfahrer, der von einem Arzt auf seine Gewahrsamsfähigkeit untersucht wurde, wurden Strafanzeigen wegen Widerstands, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung sowie Körperverletzung gefertigt.