Hagen. Ein bemerkenswerter Vorgang: Die CDU-Ratsfraktion in Hagen trägt den Steuerkurs ihres Kämmerers an entscheidender Stelle nicht mit.
Das hat es in dieser Wahlperiode bisher auch noch nicht gegeben: Die CDU-Ratsfraktion stellt sich bei einem politischen Schlüsselthema wie dem jetzt zur Beratung anstehenden Hagener Doppelhaushalt 2024/25 gegen die vorgegebene Marschrichtung ihres Kämmerers und Parteifreundes Christoph Gerbersmann: „Wir wollen die Anhebung der Gewerbesteuer möglichst vermeiden und die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf das unverzichtbare Maß reduzieren“, macht CDU-Ratsfraktionschef Jörg Klepper nach einer zweitägigen Klausurtagung deutlich. „Finanzieren wollen wir das durch erhöhte Ausschüttungen städtischer Gesellschaften und mögliche Effekte durch geplante landesrechtliche Veränderungen bei der Haushaltsführung“, verweist er zugleich auf ein richtungsweisendes Umdenken auf Landesebene.
„Wir bewegen uns innerhalb der vorgelegten Haushaltseckdaten“, nimmt Klepper für die CDU in Anspruch. „Neue Prioritätensetzungen finanzieren wir durch Umschichtungen oder Kürzungen an anderer Stelle.“ Insgesamt zeigt sich die CDU-Fraktion durchaus zufrieden mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf des Finanzdezernenten. „Er bildet im Rahmen des Möglichen die Prinzipien von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit ab, indem er die Neuverschuldung auf ein vertretbares Maß reduziert und weiter wichtige Zukunftsinvestitionen vornimmt“, skizziert Klepper den einstimmigen Grundsatzbeschluss seiner Fraktion.
Keine neuen Lasten für Sportler
„Darüber hinaus sind unsere Ansprüche an die Themen Sicherheit und Sauberkeit, wie die Wache für den städtischen Ordnungsdienst und die Bodycams sowie die Fortsetzung des Waste-Watcher-Konzepts vollständig berücksichtigt“, hält Klepper eine moderate Steuererhöhung nach mehr als zehn Jahren Steuerstabilität grundsätzlich auch für vertretbar. Änderungen will die CDU-Fraktion in einigen Detailfragen durchsetzen: „Einstimmig wünschen wir die Verlängerung des Vertrages mit Drachenherz sowie die Weiterfinanzierung von Wildwasser. Eine höhere Bewirtschaftungsumlage für die Sportstätten wird es für die Christdemokraten ebenfalls nicht geben“, so Klepper. Mit einem umfassenden Fragenkatalog wolle sich die CDU-Fraktion darüber hinaus weitere finanzielle Freiräume erarbeiten, um die Steuererhöhungen weiter eingrenzen zu können: „Wir wollen die Belastung für die Menschen in der Stadt so gering wie möglich halten.“
Der CDU-Kreisvorsitzende Dennis Rehbein warnt insgesamt vor zu großen Erwartungen: „Beim Thema Steuererhöhungen müssen wir immer sehr bedacht handeln. Für die Unternehmen vor Ort ist es ein wichtiges Zeichen, dass wir eine Erhöhung der Gewerbesteuer verhindern wollen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir Steuererhöhungen nicht ganz vermeiden können. Aber unsere Bemühungen gehen dahin, sie mit spitzem Bleistift auf das unumgängliche Maß zu begrenzen.“
Neuer Rückenwind aus Düsseldorf
Entsprechender Rückenwind kommt bei diesem Thema zurzeit aus Düsseldorf. CDU und Grüne als tragende Fraktionen der Landesregierung haben im Dezember unter der Überschrift „Kommunale Investitionen erleichtern, öffentliches Vermögen nachhaltig sichern und aufbauen – Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) weiterentwickeln“ einen Antrag auf den Weg gebracht, der den NRW-Kommunen neue finanzielle Beinfreiheit verschaffen soll. Auf dieser neuen Berechnungsgrundlage könnte auch Kämmerer Gerbersmann sein Zahlenwerk so gestalten, dass auf erneute Steuererhöhungen weitgehend verzichtet werden könne, so die These der CDU Hagen.
Die schwarz-grünen NRW-Koalitionäre betonen vor allem mit Blick auf eine leistungs- und zukunftsfähige sowie klimagerechte Infrastruktur, dass es „der wichtigste Schlüssel, um die Investitionstätigkeit der Kommunen weiter zu steigern“ sei, die finanzielle und personelle Handlungsfähigkeit zu verbessern. Sie sprechen sich nicht bloß für den Einstieg in eine kommunale Altschuldenlösung ab dem Jahr 2025 aus, sondern plädieren auch für ein modernes kommunales Haushaltsrecht, um in den Kommunen den Herausforderungen der Zukunft effektiv begegnen zu können.
„Die derzeitige Ausgestaltung des NKF und der Kommunalen Haushaltsverordnung beschränken in einigen wesentlichen Punkten die Fähigkeit der Gemeinden, Investitionen in ihr Anlagevermögen flexibel und wirklichkeitsnah zu gestalten“, stellen die Regierungsfraktionen im Landtag fest. „Diese Beschränkungen entstehen zum einen durch rechtliche Vorgaben, die nicht ausreichend auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Gemeinden zugeschnitten sind. Zum anderen erweisen sich die bestehenden Regelungen oft als zu starr und unflexibel, um den dynamischen Entwicklungen und Anforderungen der Gemeinden gerecht zu werden.“ Durch mehr Flexibilität, so die schwarz-grüne Einschätzung, könnten vergleichsweise leicht entscheidende Anreize gesetzt werden, damit Kommunen verstärkt in Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Digitalisierung investieren können.