Breckerfeld/EN-Kreis. Der Breckerfelder Anteil für den EN-Kreishaushalt 2024 steigt erheblich. Aber das ist noch lange nicht das Ende der Entwicklung.
„Wir wissen sehr genau, was sich auf kommunaler Ebene abspielt. Wir wissen, welche Auswirkungen jeder Prozentpunkt Kreisumlage hat. Wir wissen, was wir unseren Kommunen abverlangen“, versuchte Landrat Olaf Schade in seiner Rede zur Haushaltseinbringung im Kreistag zuletzt zumindest sein Verständnis für die zunehmend prekäre Finanzlage der Kreiskommunen wie Breckerfeld zu verdeutlichen. Dennoch gilt: Der Hebesatz steigt, wie langfristig vereinbart, trotz dieser schwierigen Haushaltslage von 39,0 auf 42,2 Prozent für das Jahr 2024. Für Breckerfeld bedeutet dies konkret, so rechnet Kämmerin Sandra Schüler vor, dass im kommenden Jahr 5,36 statt zuletzt 4,74 Millionen Euro nach Schwelm überwiesen werden müssen, weil sich auch das Gesamtvolumen des Etats erhöht.
Für die kreisangehörigen Städte droht dies jedoch absehbar erst der Einstieg in eine in Zukunft noch viel deutlichere Belastung zu sein: Denn um die Rasanz des Anstiegs zu bremsen, werden die Reserven des Kreises durch einen Griff in die Ausgleichsrücklage im laufenden und im kommenden Jahr aufgebraucht.
„Wir kaufen Zeit. Zeit, die Bund und Land für eine nachhaltige Finanzausstattung der Kommunen und für die Lösung der Altschulden auch nutzen müssen“, so Schade. In Richtung Berlin und Düsseldorf richtet er den dringenden Appell, die Kommunen dauerhaft zu entlasten. Andernfalls stehe die kommunale Handlungsfähigkeit auf dem Spiel.
So sieht es auch Sandra Schüler: „Wenn sich hier nichts bewegt, kommt richtig was auf uns zu.“
Landrat will Druck hoch halten
Hintergrund der schwierigen Haushaltslage seien in erster Linie finanzielle Folgen der Corona-Krise sowie die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Berufs- und Förderschulen, Leistungen vom Jobcenter, Mittel für Pflege, Feuerwehr, Stärkung der Wirtschaft: Staat findet vor allem auf Kommunalebene statt.
Noch können alle Beschlüsse umgesetzt werden, mit Blick auf die kommenden Jahre leitet der Kreis jedoch den Einstieg in ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept ein.
Wenn Bund und Land nicht helfen, geht es laut Schade nicht um den Verzicht auf Luxus, sondern ans Eingemachte. Investitionen in Digitalisierung, Transformation und im sozialen Zusammenhalt müssten verlangsamt werden, der ÖPNV würde schrumpfen statt ausgebaut zu werden.
„Wir werden nicht aufhören, Pläne zu machen, wo und wie es schneller gehen kann“, verspricht Schade. „Und wir werden nicht aufhören Druck zu machen, damit diese Pläne auch umgesetzt werden können.“
Die konkreten Zahlen präsentierte Kämmerin Andrea Stöhr den Kreistagsmitgliedern. Die Verwaltung schlägt ihnen einen Haushalt mit Erträgen in Höhe von 727,9 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 754,4 Millionen Euro vor. Der Zahlbetrag der Kreisumlage, sprich die Kosten für die Städte, beträgt bei der aktuellen Planung 259,2 Millionen Euro.
Bürger profitieren direkt
Zum Hintergrund: Auf sehr viele Ausgaben haben die Verantwortlichen im Kreis keinerlei direkten Einfluss. Vielmehr regeln Bundes- und Landesgesetze, was zu zahlen ist. So geht der überwiegende Teil des Kreisetats in die Bereiche Arbeit, soziale Sicherung und Gesundheit. Rund 60 Prozent des geplanten Gesamtetats für 2024, also annähernd 460 Millionen Euro, kommen somit direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern an.
Der von der Kreisverwaltung eingebrachte Etatentwurf wird jetzt in den Fachausschüssen von der Politik diskutiert und soll in der Kreistagssitzung am Montag, 11. Dezember, verabschiedet werden.
Grundsätzlich gilt: Anders als Städte können Kreise keine eigenen Steuern erheben und sind auch nicht an der Einkommens- oder Körperschaftssteuer beteiligt. Kreise finanzieren sich vielmehr mit Hilfe des kommunalen Finanzausgleichs sowie durch die Kreisumlage. Diese wird von allen kreisangehörigen Städten gezahlt. Sie finanzieren damit die Leistungen, die der Kreis für sie und die Bürgerinnen und Bürger erbringt, ebenso wie die Ausgaben, zu denen der Kreis gesetzlich verpflichtet ist.