Hagen-Mitte. Nur weil Cannabis legalisiert wird, heißt das nicht, dass man überall in Hagen einen Joint rauchen darf. An vielen Orten wäre es weiter verboten.
Kiffen wird ab 1. April legal. Das hatte der Bundestag am 23. Februar mit großer Mehrheit beschlossen. Jetzt haben auch die Bundesländer den Weg freigemacht. Doch das heißt nicht, dass dann einfach überall in Hagen gekifft werden darf: Wer sich völlig legal in der Öffentlichkeit einen Joint anzünden will, muss möglicherweise lange nach einem Plätzchen dafür suchen. Denn das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis in vielen Gegenden untersagen: im Abstand von 100 Meter um Schulen, Kitas, Jugendzentren, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Lediglich auf dem Springe-Platz, einer kleinen Ecke am Elbersufer und beispielsweise auf dem Museumsvorplatz am Osthaus-Museum wäre der Cannabiskonsum künftig in Hagen erlaubt. Eigentlich leuchtet fast der gesamte Innenstadtbereich rot.
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Denn: Von der Bundesregierung sind für gewinnorientierte Anbauvereinigungen („Cannabis-Clubs“) aber auch für den Konsum im öffentlichen Raum klare Grenzen abgesteckt worden: So sollen mit Blick auf den Genusskonsum beispielsweise Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen oder öffentlichen Parks und Fußgängerzonen gelten. Diese betragen mindestens 200 Meter.
Ballungszentren sind tabu
Gleicht man diese Mindestabstände mit der Hagener Innenstadt ab, so hat es zumindest das Netzwerk „Kowelenz.social“ in seiner sogenannten „Bubatzkarte“ visualisiert (ein Szenewort für Cannabis), bleibt in der City, aber auch in vielen anderen Ecken der Stadt, nur begrenzter Platz für „Kiffer“. Zwar ist besagtes Datenprojekt noch unvollständig, auf der entsprechenden Karte sind aber alle Gebiete rot gekennzeichnet, in denen sich besagte Einrichtungen befinden. Um entsprechende Gebiete wurde dann ein roter 200-Meter-Radius gelegt. In diesen „Sperrzonen“ dürfte dann, wenn es nach dem Gesetzentwurf geht, sich auch keine Anbauvereinigung bzw. ein Cannabis-Social-Club ansiedeln.
Eigentlich kann man sagen, zumindest wenn man nach der „Bubatzkarte“ geht, dass es in allen Ballungszentren schwierig werden dürfte. Das gilt in Boele, um den Hasper Kreisel, das Eilper Denkmal oder beispielsweise die Hohenlimburg Fußgängerzone. Überall dort wäre der Konsum weiterhin verboten. Offen ist auch noch, wie die Regeln – die bislang noch nicht gelten! – kontrolliert werden sollen.
Lücken auf der Karte
Überraschend scheint, dass fast im gesamten Hochschulviertel künftig Cannabis-Konsum erlaubt sein könnte – beispielsweise am Fleyer Wald, aber auch in den Wohngebieten, an der Fernuni oder aber – das scheint besonders kurios, am Polizeipräsidium. Ebenso könnte Cannabis-Konsum auch um den gesamten Hengsteysee, (außer rund um den Beachclub) legal werden. Oder auf Teilen des Geländes am Schloss Hohenlimburg. Allerdings gilt: Die Karte ist noch nicht vollständig.
für das Programm der Bundesregierung bewerben solle. Daraus wurde nichts – man wolle die weiteren Entwicklungen zunächst abwarten, argumentierte die Verwaltung.