Berchum. Nicht nur Hausbesitzer, sondern auch normale Mieter können in Hagen zu Profiteuren von Solarenergie werden. Hagens Solartreff BINSE erklärt es.

Die Berchumer Initiative für solare Energien (BINSE e.V.) ist bereits seit 2002 aktiv und setzt sich für erneuerbare Energien und umweltfreundliches Heizen ein. Auf ein Thema konzentrierten sich die Mitstreiter bei ihrem jüngsten Treffen besonders: auf Balkonkraftwerke. Als Referent konnte BINSE Louchiri-Schmidt, Geschäftsführer von Voltayo-Solar in Hagen, gewinnen. Wie Mieter sich nun auch mit Solarstrom versorgen können.

Die Ausgangslage: Direkte Nutznießer von umweltfreundlichem Strom aus Photovoltaikanlagen in Wohngebäuden waren bisher überwiegend Eigenheimbesitzer. Sie können ihr Dach mit einer Photovoltaikanlage ausrüsten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz vergütet einspeisen und auch selbst nutzen, was sich deutlich besser rechnet.

Wie kommen normale Mieter ins Spiel?: Durchschnittlich 90 Prozent der deutschen Dachflächen sind ungenutzt. Die Antwort darauf ist, so geht es aus dem BINSE-Treffen in Berchum hervor, ist neben dem Bezug von umweltfreundlichem Grünstrom der Einsatz von sogenannten „Balkonkraftwerken.“ Diese kleinen Solarstromanlagen gibt es steckerfertig bis 600 Watt Leistung für Balkon, Fassade oder Terrasse – und sie müssen lediglich beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Hausbesitzer bzw. die Eigentümergemeinschaft muss einverstanden sein.

Der große Lösungsansatz: Der große Lösungsansatz sind Mieterstromkonzepte mit einer Haus-Photovoltaikanlage. Dadurch, so heißt es beim BINSE-Treffen, profitieren Mieter persönlich von der dezentralen umweltfreundlichen Stromerzeugung vom eigenen Dach. Ein gefördertes Mieterstromkonzept könne eine Win-Win-Situation sowohl für Mieter als auch für Vermieter darstellen.

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Der Mieter bezieht dabei den günstigen Solarstrom sowie seinen Reststrombedarf über den Vermieter. Ein gesetzlicher Schutz für den Mieter dabei: Der Mieterstrom muss mindestens 10 Prozent unter den Kosten der örtlichen Grundversorgung liegen.

Die Rechte des Mieters: Der Mieter darf laut BINSE auch nicht gezwungen werden, einen Mieterstromvertrag abzuschließen. Er könne den Vertrag auch nach zwölf Monaten kündigen und einen anderen Stromanbieter wählen. Der Vermieter selbst werde vom Gesetzgeber für das Mieterstromangebot direkt belohnt. Umlagen, Abgaben und Stromsteuer entfallen, ebenso das Netzentgelt, da der erzeugte Solarstrom nicht über öffentliche Leitungen fließe.

Das summiere sich bereits auf über die Hälfte des normalen Strompreises. Zusätzlich erhalte der Vermieter beim geförderten Mieterstrommodell einen Mieterstromzuschlag. Dafür müsse er sich aber um die komplette Energieversorgung der Mietparteien kümmern, also auch um den Reststrombedarf. Außerdem erstelle der Vermieter die komplexe Abrechnung für den Stromverbrauch seiner Mieter. Weiterer Nachteil, so wird es beim BINSE-Treffen deutlich: Für die Belieferung mit Solarstrom werde Gewerbesteuer fällig. Zahle ein Mieter seine Vermieterstromrechnung nicht, müsse sich der Vermieter nun selbst um den Zahlungsausfall kümmern.

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Wo liegen die Hürden?: Aufgrund der aufwendigen Abrechnungs- und Steuerthematik herrsche jedoch Zurückhaltung beim Mieterstrommodell. Hilfe bei der Vermieter-Abrechnung bringe dabei das sogenannte „Submetering“ mit einem Abrechnungstool.

Die Vorbereitungen? Vorher müssten allerdings intelligente Messungen für jede Wohneinheit installiert werden, was in Bestandsgebäuden zusätzlichen Aufwand bedeute. Diese würden exakt erfassen, ob und wie viel Strom aus der Solaranlage oder aus dem öffentlichen Netz entnommen würden. Eine Software übernehme dabei sowohl die Visualisierung als auch die automatische und korrekte Abrechnung des Mieterstromteilnehmers.

Dienstleister bieten bereits die komplette Abwicklung des Modells an. „Das Thema Mieterstrom interessiert mich selbst, da ich auch Vermieter bin“, sagt Ingo Schulte-Wehberg vom BINSE-Vorstand. Da er auch ältere Häuser vermietet, sieht er das Umsetzen in die Praxis als nicht ganz so einfach an: „Hält ein altes Dach noch 20 Jahre?“ Silvia Lohkamp, BINSE-Sprecherin ergänzt: „Wir hatten von der BINSE schon viele Anfragen zu Balkonkraftwerken und haben bereits bei einem Solartreff darüber informiert“.

Viele weitere Informationen unter www.binse.org informieren.