Hagen-Mitte. Drogen, Haftbefehl, keine Versicherung: Kein guter Abend für einen 42-jährigen Mann aus Hagen, den die Polizei auf einem E-Roller erwischte.
Polizeibeamte zogen am Dienstagabend in der Innenstadt von Hagen einen 42-jährigen E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr, der keine Versicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hatte, unter Drogeneinfluss stand und per Haftbefehl gesucht wurde.
Wie die Polizei Hagen meldet, fiel den Beamten der Roller des Mannes gegen 18.50 Uhr am Graf-von-Galen-Ring auf, weil daran kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der 42-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Drogen stand. Ein entsprechender Test schlug auf Kokain und Opiate an.
Als die Polizisten die Personalien des Rollerfahrers überprüften, fanden sie außerdem heraus, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Der Grund: Er hatte einer anderen Person sein Auto zur Verfügung gestellt, obwohl diese keinen Führerschein besaß. Davon aber muss sich ein Autobesitzer überzeugen, bevor er sein Fahrzeug verleiht.
750 Euro Geldstrafe
Die Beamten legten dem Mann daher Handschellen an und brachten ihn zur Polizeiwache, wo der 42-Jährige eine Blutprobe abgeben musste und die im Haftbefehl festgelegte Geldstrafe von 750 Euro bezahlte. So entging er einem Aufenthalt in der Zelle, denn die Alternative wären 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe gewesen.
Doch Ärger mit der Justiz wird der Mann bald wieder bekommen. Das Verkehrskommissariat der Polizei Hagen ermittelt nun wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Zitternde Hände, glasige Augen
Ebenfalls unter Drogeneinfluss stand ein 32-jähriger Autofahrer, den die Polizei Hagen in der Nacht zum Mittwoch auf der Saarlandstraße stoppte. Gegen 1.15 Uhr hielten Beamte ihn mit seinem VW an, wo er in Richtung des Hagener Autobahnkreuzes unterwegs war.
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Bei der Kontrolle wirkte er nervös, seine Hände zitterten, die Pupillen waren glasig. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest zeigte an, dass er Cannabis konsumiert hatte. Zudem konnte der Hagener keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Die Beamten stellten fest, dass der Mann einen offenen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte. Angehörige konnten die Ersatzfreiheitsstrafe für ihn zahlen.
Aufgrund der Fahrt unter Drogeneinfluss musste der 32-Jährige eine Blutprobe abgeben, das Autofahren ist ihm bis zum Erwerb einer gültigen Fahrerlaubnis untersagt. Und eine Strafanzeige gab es auch.