Hagen. Eine 39-Jährige soll in Hagen versucht haben, ihre kleine Tochter zu töten. Die Hintergründe werden ab dem 17. Februar am Schwurgericht geklärt.
Die Mutter (39) soll versucht haben, ihre Tochter zu töten. Sie stach der Dreijährigen mit einem Messer in die Brust, noch bevor der Ehemann dazwischen ging und Schlimmeres verhindern konnte. Ab Freitag kommender Woche (17. Februar) wird das Schwurgericht den Fall verhandeln. Versuchter Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit steht im Raum. Am Ende des mehrtägigen Sicherungsverfahrens könnte die Unterbringung der Beschuldigten in der geschlossenen Psychiatrie stehen.
Japanisches Küchenwerkzeug im Einsatz
Was sich am 2. September vergangenen Jahres in den frühen Morgenstunden, gegen 4.40 Uhr, in einem Wohnhaus im Hagener Süden abspielte, war offensichtlich dramatisch: die Mutter von zwei Töchtern kniete auf ihrem dreijährigen Kind, das auf dem Rücken lag, und stieß ihm ein sogenanntes „Santoku-Messer" in den Oberkörper. Das ist ein japanisches Küchenwerkzeug, das wie ein kleines Beil aussieht und zum Zerkleinern von Gemüse und Fleisch dient. Es ist für Druckschnitte ausgelegt, nur an einer Klingenseite scharf und an seiner Spitze eher stumpf.
Durch den Messerstich hatte das Mädchen eine Verletzung (drei Zentimeter breit und 2,5 Zentimeter tief) am unteren Brustbein und oberflächliche Schnittverletzungen an beiden Händen sowie eine Prellmarke am Hals erlitten. Es wurde im Klinikum Dortmund notfallmedizinisch versorgt und operiert.
Vater wählt Notruf der Polizei
Dem Vater war es gelungen, die Mutter zu überwältigen, sie mit einem Gürtel und einem Handyladekabel zu fesseln und im Hauswirtschaftsraum des Hauses einzusperren. Dann wählte er den Notruf der Polizei, teilte mit, dass seine Frau „gerade durchgedreht" sei und forderte einen Rettungswagen für das Töchterchen an. Auf die vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten machte die auf den Knien hockende Beschuldigte den Eindruck, als befände sie sich in einem psychischen Ausnahmezustand. Ein Gutachter diagnostizierte später eine „paranoide Schizophrenie". Seit dem Tattag ist die Mutter in einer geschlossenen Klinik untergebracht.
Tatsächlich, so stellte später auch der Sachverständige fest, hatte sich die Beschuldigte Wochen vor der Tat immer stärker religiösen Themen sowie dem Glauben zugewandt und dabei „Visionen entwickelt", in denen ihr Gott, Jesus und Engel mit schwarzen Flügeln erschienen seien.
Auf Russisch sollen der Erzengel Michael und Luzifer zu ihr gesprochen haben. Die „Stimmen vom Himmel" hätten ihr zunehmend Angst gemacht. Im Elternschlafzimmer hatte sie deshalb eine Art von Altar gestaltet: Auf die Kommode legte sie eine dunkelrote Decke und platzierte darauf eine Kerze und zahlreiche Heiligenbilder.
Sechs öffentliche Verhandlungstage
„Das Schwurgericht wird sich an sechs öffentlichen Verhandlungstagen mit der Frage beschäftigen, ob die Frau für die Allgemeinheit gefährlich ist und sie deshalb dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss, weil von ihr weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind", erläutert Gerichtssprecher Christian Potthast. „Es sollen 31 Zeugen zur Aufklärung des Sachverhalts gehört werden." Das Urteil ist für den 6. April geplant.