Vorhalle. Gastronom Shpejtim Krasniqi (44) muss das Schlosscafé Werdringen in Vorhalle sofort verlassen und räumen. Er bekommt nicht mal eine Räumungsfrist
Der Betreiber des Cafés im Wasserschloss Werdringen hat das Lokal sofort zu räumen und an die Stadt herauszugeben. Diese Entscheidung (Az. 9 O 37/22) wurde am Donnerstagnachmittag bei einem Verkündungstermin im Landgericht bekannt gegeben.
Vorsitzender Richter Christian Niemöller erklärte dem im Gerichtssaal anwesenden Pächter, dass er ihm leider auch keine Räumungsfrist gewähren könnte: „Das sieht das Gesetz bei Geschäftsraumpachtverträgen nicht vor.“Für Shpejtim Krasniqi (44), der das beliebte Ausflugslokal Anfang Dezember 2019 angemietet hatte, kam das Urteil nicht überraschend. Bereits in der mündlichen Verhandlung Mitte Oktober hatte sich abgezeichnet, dass die Stadt auf gar keinen Fall an dem bisherigen Pächter festhalten wollte und zu keinem Einlenken bereit sei: Dieser habe die Außengastronomie unerlaubt erweitert, das Herrenhaus illegal als Abstelllager genutzt und Kulturveranstaltungen gestört.
Doch noch eine Frist?
Deshalb sei ihm bereits zu Ende des vergangenen Jahres die Kündigung ausgesprochen worden. Schlosscafé-Betreiber Krasniqi wurde verurteilt, das 61 Quadratmeter große Lokal nebst Außengastronomie, die Küche, das Lager und den Personalraum umgehend zu räumen. Außerdem muss er der Stadt 1054 Euro außergerichtliche Anwaltskosten erstatten. Die Parteien können jetzt noch außergerichtlich eine Räumungsfrist vereinbaren, die es dem bisherigen Pächter ermöglicht, noch das lukrative Weihnachtsgeschäft mitnehmen zu können.
Noch bis zum 26. Dezember hat das Restaurant Schlosscafé am Wasserschloss Werdringen, Werdringen 1 in Vorhalle, geöffnet. Vom 11.11. bis zum 17.12. findet dort jeden Freitag und Samstag ein Gänseessen statt. Am 25.12. und 26.12. findet dort der alljährliche Weihnachtsbrunch statt. Kontakt unter Tel. 02331-7887910