Hagen. Der Streit um die Fortführung des Cafés am Wasserschloss Werdringen beschäftigt jetzt das Landgericht – dem Pächter droht die sofortige Räumung:

Die Auseinandersetzungen um die Fortführung des Ausflugscafés am Wasserschloss Werdringen – sie schlugen am Donnerstagmittag vor dem Landgericht auf. Dort trafen die beiden zerstrittenen Parteien, die Stadt Hagen und Pächter Shpejtim Krasniqi (44), hart aufeinander.

Eine Entscheidung wird Vorsitzender Richter Christian Niemöller zwar erst am 3. November offiziell verkünden, doch bereits im gestrigen Termin machte er ohne Umschweife deutlich: Der derzeitige Pächter wird zur sofortigen Räumung verurteilt werden. Für Krasniqis Anwalt Dr. Ekkehard Padeck (Kanzlei BWL) wäre dieses eine Katastrophe: „Mein Mandant hat seine gesamten Ersparnisse in dieses Objekt gesteckt. Das Café stellt im Augenblick die einzige Erwerbsquelle für die Familie dar.“

Pandemie und Hochwasser treffen Gastronomie

Allein 24.500 Euro seien für die Übernahme des Inventars gezahlt worden, Kredite mussten in Anspruch genommen werden. Der monatliche Pachtzins würde knapp 1.400 Euro betragen. Bedingt durch die gesetzlichen Corona-Auflagen, hätte das Lokal jedoch mehrere Monate geschlossen bleiben müssen. „Ob neuneinhalb Monate oder elfeinhalb Monate, das ist streitig“, erläuterte der Richter.

Sicher ist: Aufgrund des Hochwassers war das Schloss-Café dann noch weitere sechs Tage lang zu. Zu den Einnahmeverlusten sei dann auch noch der mysteriöse Überfall auf seinen Mandanten hinzugekommen. „Das konnte man sogar der Presse entnehmen“, brachte der Anwalt vor. Diese Zeitung hatte Ende Januar berichtet, dass Ausflugslokal-Bertreiber Krasniqi gegen 20.30 Uhr abends auf dem Weg zum Mülleimer von hinten mit einem Gegenstand angegriffen, zu Boden gebracht und verletzt worden sei. Mit einem Tritt in den Bauch wäre der gebürtige Kosovo-Albaner von zwei unbekannten Männern mit den Worten bedroht worden: „Wir werden wiederkommen und das anders klären.“

Ermittlungen gegen Unbekannt nach Überfall eingestellt

Weil seltsamerweise kein Geld geraubt wurde, „ist das“, so Anwalt Dr. Padeck, „auch kein normaler Überfall gewesen und der Täterkreis klar einzugrenzen: Er kann nur aus dem Interessentenkreis der möglichen Nachpächter stammen.“ Deshalb habe er die Stadt Hagen angeschrieben und um die Liste der Interessenten gebeten. Von dort sei aber nie eine Antwort gekommen. Zudem hätte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingestellt.

„Dagegen habe ich Beschwerde eingelegt, weil von dort nicht hinreichend ermittelt worden ist“, erklärte der Rechtsanwalt im Gerichtssaal. Die Stadt möge doch „ein Entgegenkommen zeigen für einen Gastwirt, der seine Sache im Griff hat und die Gastronomie bereichert. Und der nicht nur durch die Pandemie schwer gebeutelt, sondern auch durch den Überfall gezeichnet ist.“

Kein gedeihliches Verhältnis mehr

Darauf wollte sich der anwaltliche Vertreter der Stadt, der ausdrücklich darauf besteht, nicht öffentlich genannt zu werden, nicht einlassen: „Wir haben uns das nicht einfach gemacht. Aber ein gedeihliches Verhältnis wird es zwischen den Parteien nicht mehr geben“, brachte er in die Verhandlung ein.

Da ist die Behauptung der Stadt, dass es nach wie vor Pachtrückstände gäbe, was der beklagte Pächter vehement bestreitet. Und da ist die Anschuldigung, der Café-Betreiber hätte seine Außengastronomie einfach vergrößert, indem er auch eine Fläche nutzte, die über die von ihm gepachtete hinausragte. Auch soll er die Innenräume im Herrenhaus als Abstelllager genutzt haben. Der größte Vorwurf von Seiten der Stadt ist jedoch, dass der Pächter Kulturveranstaltungen gestört und Konflikte mit den Gästen gehabt hätte.

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Mit den Anschuldigungen und Vorwürfen der Stadt, ob sie so stimmen oder auch nicht, wird sich der Vorsitzende der 9. Zivilkammer aber gar nicht auseinander setzen müssen. Richter Christian Niemöller kann die Sache, wie er bereits angekündigt hat, ganz einfach formal entscheiden: Nach dem geschlossenen Vertrag hat jede Seite ein jährliches Kündigungsrecht.

Gründe dafür müssen gar nicht angegeben werden. Die Stadt hatte das Pachtverhältnis ausdrücklich nicht mehr verlängert. Ihr Anwalt: „Das Café hätte eigentlich bereits seit neun Monaten geräumt sein müssen.“