Selbecke. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klagen von Anwohnern gegen Windräder in Hagen-Selbecke zurückgewiesen. Was das bedeutet.

Die beiden großen Windräder auf dem Rafflenbeuler Kopf in der Selbecke dürfen gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag die Klagen der Anwohner gegen die Genehmigung zum Bau der Windkraftanlagen durch die Stadt Hagen zurückgewiesen. Damit ist der Weg frei für den Investor SL Naturenergie aus Gladbeck, der die fast 200 Meter hohen Anlagen aufstellen will.

Dr. Gudrun Dahme, Pressedezernentin des Oberverwaltungsgerichts, verwies zwar darauf, dass die Begründung des Urteils noch nicht vorliege. Sie bestätigte jedoch, dass das Gericht sämtliche vier anhängigen Klagen zurückgewiesen habe. Vier weitere Klagen waren bereits im Vorfeld der Verhandlung aufgehoben worden. Dem Urteil vorausgegangen war ein mehrstündiger Ortstermin am 16. September im Beisein von Anwohnern, Anwälten, Betreiber und Gericht.

Die Argumente der Anwohner

Bei den projektierten Windenergieanlagen handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon mit einer Gesamthöhe von 199,20 Metern über Geländeoberkante. Die Kläger wohnen zwischen 600 und rund 1800 Meter von den vorgesehenen Standorten der Windräder entfernt. Sie hatten unter anderem eine optisch bedrängende Wirkung der Anlagen, Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen und Infraschall sowie eine fehlende wirksame Brandvorsorge geltend gemacht. Sie waren am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Der Gründer und Inhaber der SL Naturenergie, Klaus Schulze-Langenhorst, erklärte nach der richterlichen Entscheidung, noch in diesem Jahr bzw. Anfang 2023 solle mit dem Bau der Windräder begonnen werden: „Das Baufeld ist bereits vorbereitet. Geplant ist, dass die Anlagen im nächsten Jahr in Betrieb gehen.“ Jede der beiden Anlagen mit den 66 Meter langen Flügeln (Rotordurchmesser 138,25 Meter) sei imstande, 12 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr zu erzeugen.

Strom geht ins Breckerfelder Netz

Schulze-Langenhorst erklärte, es handele sich um eine Investition von rund 15 Millionen Euro. Er habe nichts gegen eine Bürgerbeteiligung an dem Projekt, üblicherweise werde diese mit einem festen Zinssatz vergolten. Betreiben werde sein Unternehmen die Anlagen gemeinsam mit dem Hagener Energieversorger Mark-E.

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Mit dem Strom, den die beiden 400 Meter voneinander entfernt stehenden Räder erzeugen, wird ins Breckerfelder Netz eingespeist. Deshalb müssen noch Kabel auf einer Länge von rund sechs Kilometern verlegt werden. Den Strom nach Hagen zu leiten, sei aus logistischen Gründen nicht möglich, so Schulze-Langenhorst.

Revision nicht zugelassen

Eine Revision gegen das Urteil ließen die Münsteraner Richter nicht zu. Gegen diese Entscheidung können die unterlegenen Kläger aber Beschwerde einlegen. Ist diese erfolgreich, würde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht noch einmal aufgerollt.

Die benachbarte Stadt Breckerfeld hatte von einer Klage abgesehen, da sie nach eingehender Prüfung zu der Erkenntnis gelangt sei, dass keinerlei Aussicht auf Erfolg bestehe, so Bürgermeister André Dahlhaus.