Hagen. Nach einem Tankbetrug in Hagen raste ein Mann mit Vollgas auf eine Polizisten zu, sie schoss daraufhin. Hier näheres zum Fluchtfahrzeug.
Nach einem Tankbetrug in Hagen hat eine 34-jährige Polizistin am gestrigen Mittwoch, 26. Oktober, zur Waffe gegriffen: Weil der Audifahrer mit Vollgas gezielt auf sie zuraste, gab sie zwei Schüsse auf den Wagen ab. Nach ersten Angaben blieben beide unverletzt.
Am heutigen Donnerstagmorgen gegen 7 Uhr wurde das Fluchtfahrzeug mit Gummersbacher Kennzeichen im Hagener Süden in der Volmeburgstraße gefunden. Das Fahrzeug wird nach Wuppertal zur KTU (zur kriminaltechnischen Untersuchung) gebracht. Die Polizei Wuppertal hat aus Neutralitätsgründen die Ermittlungen aufgenommen.
Rückblick: An der Tankstelle kurz vor Hagen-Rummenohl (Prioreier Straße) verließ eine bislang unbekannte Person am Mittwoch gegen 16.30 Uhr nach dem Tanken die Stätte, ohne zu bezahlen.
Fahrzeug mit geklauten Kennzeichen unterwegs
Eine Mitarbeiterin benachrichtigte daraufhin die Polizei. Ein Polizeibeamter mit Motorrad fuhr zur Tankstelle, wertete die Videoaufzeichnung, die den Tankvorgang zeigte, aus und nahm eine Anzeige auf. Die Kennzeichenauswertung ergab, dass das davon gefahrene Fahrzeug mit geklauten Nummernschildern unterwegs war.
Etwa eine Stunde später (gegen 17.30 Uhr) sichtete der Polizist auf seinem Krad durch Zufall in Dahl besagtes Auto - einen schwarzen Audi Kombi. Als der Mann in dem Fahrzeug bemerkte, dass er verfolgt wurde, gab er Gas und fuhr sehr waghalsig in Richtung Hagener Innenstadt davon. Der ihn verfolgende Polizist forderte per Funk Verstärkung an.
Straßensperre eingerichtet
Weitere über die auf diesem Weg über die Flucht informierten Polizisten versperrten die Straße mit einem quergestellten Streifenwagen kurz hinter dem Dahler Ortsausgangsschild.
Als der Flüchtige die Sperrstelle erreichte, fuhr er gezielt und mit hoher Geschwindigkeit auf eine 34-jährige Polizeibeamtin zu. Laut Informationen unserer Zeitung beschleunigte der Mann sein Fahrzeug extrem; die junge Beamtin habe sich in Lebensgefahr befunden.
Gefährliche Situation für viele Beteiligte
Dr. Gerhard Pauli, Pressesprecher der Hagener Staatsanwaltschaft, betont, dass es sich bei dem Vorfall um eine enorm gefährliche Situation für viele Beteiligte gehandelt habe. „Es hat eine wilde Verfolgungsjagd gegeben, und das auf einer am frühen Abend sehr stark befahrenen Straße“, so Pauli. Es sei nicht nur gefährlich gewesen für die beteiligten Polizeibeamten, sondern auch für zahlreiche andere Verkehrsteilnehmer, die zu der Zeit im Hagener Süden unterwegs waren.
„Der Tankbetrüger fuhr mit seinem Auto mehrmals in den Gegenverkehr hinein. Er nutzte jede Lücke und es gab etliche Beinah-Kollisionen. Es war ein großes Glück, dass nicht mehr passiert ist“, resümiert der Pressesprecher der Hagener Staatsanwaltschaft.
Extreme Gefahrenlage
Die 34-jährige Polizeibeamtin, die aufgrund der extremen Gefahrenlage zweimal auf den Wagen schoss, wurde aus dem Dienst genommen. „Sie ist durch das Geschehen sehr beeindruckt und wird psychologisch betreut“, so Dr. Gerhard Pauli.
Die Beamtin hatte mit zwei Kugeln auf das Fahrzeug geschossen und wich dann dem Auto aus. Der Fahrer blieb unverletzt und konnte unerkannt in seinem Audi flüchten. Es wurde eine Ermittlungskommission aus Wuppertal eingesetzt (aus Neutralitätsgründen). Wie die Staatsanwaltschaft Hagen und die Polizei Wuppertal mitteilt, wird gegen den Fahrer „wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt“.
Die Feuerwehr leuchtete den Tatort in Dahl am Abend aus. Ein Teil der Bundesstraße 54 in Richtung Innenstadt war bis 22.45 Uhr gesperrt, der Verkehr lief einspurig weiter.
Die Polizei Wuppertal bittet dringend um Zeugenhinweise. Wer kann etwas zum Täter sagen? Hinweise bitte an die Polizei Wuppertal unter der Rufnummer 0202-2840.
Zur Rechtslage: Wann darf ein Polizist auf eine Person schießen?
Laut den Allgemeinen Vorschriften für den Schusswaffengebrauch im Polizeigesetz (§46) ist ein Gebrauch der Schusswaffe nur als allerletztes Mittel erlaubt.
Gegen Personen ist der Einsatz einer Schusswaffe erst dann zulässig, wenn es keinen anderen Ausweg gibt.
Rechtsgrundlage ist dabei der unmittelbare Zwang, mit dem etwa die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.
Eine Schusswaffe darf nur zum Einsatz kommen, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg bringen und der Gebrauch zuvor angedroht wurde.
Der Zweck: die Person angriffs- oder fluchtunfähig machen. Ein gezielter Todesschuss ist nicht vorgesehen.
Auf Menschen darf unter anderem geschossen werden, um ein Verbrechen zu verhindern oder einen Flüchtigen aufzuhalten, der etwa eines Verbrechens verdächtigt wird.