Hagen. Was sich im Mai in einer Wohnung in Hagen abgespielt haben soll, ist eigentlich kaum vorstellbar. Ein Mann tötete seine Ehefrau.

Der Metallarbeiter (52) aus Hagen, der seine Frau (51), angeblich auf ihren eigenen Wunsch hin, mit drei Messerstichen ins Herz getötet hat: Jetzt wird es brenzlig für den Angeklagten.

Denn die Vorsitzende des Schwurgerichts, Richterin Heike Hartmann-Garschagen, hat am Mittwochmittag den rechtlichen Hinweis erteilt, dass für den Fall des Tatnachweises auch eine Verurteilung wegen eines Heimtücke-Mordes in Betracht kommen könnte. Das würde bedeuten: lebenslange Haft.

Wuchtige Schläge in den Nacken

Was sich im Mai in der Wohnung des Ehepaars abgespielt haben soll, ist eigentlich kaum vorstellbar. Aus der Sicht des Angeklagten, der wegen Totschlags angeklagt ist, war es lediglich „Töten auf Verlangen“. Seine kranke und zusehends schwächer werdende Ehefrau hätte in den vorausgegangenen Monaten immer wieder nach Möglichkeiten gesucht, wie beide gemeinsam aus dem Leben scheiden könnten. Diesem Selbsttötungsverlangen hätte er schließlich nachgegeben.

Mit zwei zusammengeklebten Holzbrettern hätte er seiner Frau, die aufrecht im Bett saß, an jenem Tatmorgen wuchtig in den Nacken geschlagen, so dass sie betäubt gewesen sei. Dann hätte er ihr verabredungsgemäß mit einer 20 Zentimeter langen Küchenmesserklinge das Herz durchstochen.

Leiche verwest in der Wohnung

Eine Nacht lang schlief der Ehemann noch neben der toten Frau, weitere sieben Tag lang verweste die Leiche in der Wohnung.

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An dem behaupteten Tatmotiv scheint das Schwurgericht jedoch erhebliche Zweifel zu haben: Was es wirklich der Wunsch der Frau, von ihrem Mann getötet zu werden?