Hagen. Die Müllverbrennungsanlage in Hagen betreibt drei Abfallverbrennungslinien und erzeugt viel Dampf.
Bei der Rauchgasreinigung von Müllverbrennungsanlagen werden schädliche Substanzen und Partikel aus dem Rauchgas entfernt, bevor dieses als Abgas in die Umwelt entlassen wird. Ziel des Verfahrens in Hagen ist neben der Reinigung des Abgases, die entzogenen Stoffe einer nachfolgenden Verwertung oder gefahrlosen Deponierung zuzuführen.
Abhängig von der Zusammensetzung der zu verbrennenden Abfälle entsteht bei deren Verfeuerung ein Rauchgas mit umweltwirksamen Schadstoffen wie Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid, Schwefeldioxid, Stickoxide, verschiedene Kohlenwasserstoffverbindungen, Dioxine, Furane oder Schwermetalle. Dieses Rauchgas muss von den partikel- beziehungsweise gasförmigen Stoffen zuerst befreit werden, bevor es als Abgas in die Umwelt emittiert werden kann.
Die MVA Hagen betreibt drei Abfallverbrennungslinien. Diese produzieren durch das Verbrennen von Abfall Dampf mit 197 Grad und einem Druck von 14,5 bar. Mit diesem Dampf werden das Heizwerk Helfe, das Westfalenbad, das Ischelandstadion, die Ischelandhalle, das Theodor-Heuss-Gymnasium, die Meinolfschule sowie der HUI-Betriebshof versorgt. Eine Firma bezieht zudem sogenannten Prozessdampf.
Die so genutzte Fernwärme ersetzt jedes Jahr einen Verbrauch von etwa sieben Millionen Litern Heizöl, für die jährlich über 240 Tanklastzüge durch Hagen fahren müssten. 22.800 Tonnen CO2 spart die Fernwärmeproduktion der Müllverbrennungsanlage auf diese Weise ein.
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In den Sommermonaten wird jedoch mehr Dampf produziert als benötigt wird. Damit dieser überschüssige Dampf nicht ungenutzt bleibt, wurde zuletzt zur Stromproduktion eine Turbine etabliert. Die dort produzierte Elektrizität wird als Betriebsstrom für die Müllverbrennungsanlage genutzt.
Die Abgabe von Fernwärme wird durch die Produktion von Strom nicht eingeschränkt, weil nur dann Dampf für die Turbine verwendet wird, wenn nicht die gesamte Fernwärme abgenommen wird. Dies ist vor allem in den Sommermonaten der Fall, wenn die an die Fernwärme angeschlossenen Gebäude nicht geheizt werden.