Hagen. Er war wie ein Polizist gekleidet und wollte Videos drehen. Doch den echten Beamten in Hagen gefiel das gar nicht. . .

Wegen des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen muss sich in Hagen ein 21-jähriger Mann verantworten, der sich in der Nacht zum Samstag am Hauptbahnhof als Polizist ausgab.

Wie die Bundespolizei, die am Hauptbahnhof eine Wache unterhält, mitteilte, fiel der Mann eine halbe Stunde nach Mitternacht auf, weil er Teile einer Polizeiuniform trug. Neben einer dunkelblauen Hose war er mit schwarzen, knöchelhohen Schuhen sowie einem blauen T-Shirt mit der Aufschrift „Polizei“ unterwegs. Der Schriftzug befand sich sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite des T-Shirts.

Funkgerät und Lederhandschuhe

Zusätzlich hatte der Deutsche ein funktionsuntüchtiges Funkgerät dabei und außerdem Lederhandschuhe an seiner Hose befestigt. Durch dieses Erscheinungsbild erweckte er den Anschein, es handele sich bei ihm um einen Polizeibeamten, so die Bundespolizei in einer Mitteilung. Den echten Beamten kamen denn auch Zweifel daran auf, dass es sich bei dem Mann um einen Kollegen handelte.

Als sie ihn zur rede stellten, gab der Hagener zu, dass er kein Polizist sei. Daraufhin kontrollierten ihn die Einsatzkräfte und nahmen ihn mit zur Wache der Bundespolizei, wohin er sie auch freiwillig begleitete. Die Beamten fertigten Lichtbilder von dem 21-Jährigen an und stellten das T-Shirt sicher.

Keine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs

Der junge Mann gab an, dass er die Bekleidung für die Produktion von Kurzvideos für seinen Social-Media-Account nutzen würde. Dabei würde er Personen interviewen, anschließend jedoch klarstellen, dass er kein Polizeibeamter sei.

Obwohl er sich kooperativ verhielt, verhielt, machten ihm die Beamten klar, dass „nicht jeder Polizist spielen darf“, so Anne Rohde, Sprecherin der Bundespolizei. Eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs sei jedoch nicht in Frage gekommen, da der 21-Jährige die Sache sofort aufgeklärt und den Beamten gegenüber nicht angegeben habe, er sei Polizist. So blieb es beim Vorwurf des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen, was jedoch ebenfalls eine Straftat darstellt. Ob sich der Hagener demnächst vor Gericht verantworten muss, wird die Staatsanwaltschaft entscheiden.

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Wie die Bundespolizei klar stellte, sei eine Polizeiuniform an mehreren Merkmalen zu erkennen, unter anderem dem Polizeiwappen des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes, welches sich am linken Oberärmel befindet. Sollten Bürger im Rahmen einer Kontrolle Zweifel an der Echtheit des Polizeibeamten haben, sollten sie sich den Dienstausweis vorzeigen lassen, rät die Bundespolizei. Wenn auch dann noch Bedenken bestehen, kann man sich an die nächste Polizeidienststelle wenden.