Hagen. Die 89-jährige Seniorin aus Hagen-Vorhalle, die von einem selbst schon 79-Jährigen ausgeplündert wurde, erhält dank Polizei 5000 Euro zurück.
Die alte Dame aus Hagen, die von zwei besonders niederträchtigen Betrügern um ihr Erspartes gebracht wurde, erhält 5000 Euro zurück. Diesen Betrag konnte die Polizei bei den beiden Männern noch sicherstellen.
Nach Angaben der Polizei in Hagen waren die beiden Täter selbst schon 65 und 79 Jahre alt. Monatelang sollen sie ihr Opfer, die 89-jährige Frau aus Vorhalle, ausgeplündert haben.
Erst am vergangenen Sonntagnachmittag informierte die 37-jährige Enkelin der älteren Dame die Polizei in Hagen. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich in der Wohnung ihrer Oma in der Johann-Gottlieb-Fichte-Straße, wo die beiden tatverdächtigen Männer ebenfalls anwesend waren.
Vom Geld das Dach im Ausland repariert
Gegenüber den Polizeibeamten gab die Enkelin an, dass ihre Oma die beiden Männer, die im Münsterland wohnen, vor mehreren Monaten beim Besuch ihrer Freundin am Bahnhof in Hamm kennengelernt habe. Seitdem sei ihr aufgefallen, dass ihre Großmutter regelmäßig höhere Geldbeträge von ihrem Konto abgehoben habe. Offenbar händigte sie das Geld den beiden älteren Männern aus.
Der 65-Jährige erklärte hierzu nach Angaben der Polizei, dass er von dem Geld sein Dach im Ausland reparieren wolle.
Seniorin fühlte sich stark eingeschüchtert
Die 89-jährige Rentnerin wiederum teilte der Polizei mit, dass ihr die beiden Männer bei Arztbesuchen und Einkäufen helfen würden. Seit einiger Zeit habe sie aber auch ein komisches Gefühl bekommen. Erzählt habe sie aber niemandem etwas, da die Männer sie stark eingeschüchtert hätten.
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Insgesamt hat die Frau den beiden Männern Bargeld in einer fünfstelligen Höhe ausgehändigt, teilte die Polizei mit. Die beiden Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen und angezeigt. Inzwischen sind sie aus dem Gewahrsam entlassen worden.
Die Kriminalpolizei in Hagen hat Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen. Anschließend wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben, die über den weiteren Fortgang der Angelegenheit entscheiden muss.