Hagen. Die Stadt Hagen hat vor einigen Jahren ihre Gebietsordnung ergänzt: Seitdem gibt es für einige Flächen und Parks ein Grillverbot. Eine Übersicht.

Die Temperaturen knacken aller Voraussicht nach in den kommenden Tagen und auch am Wochenende die 20-Grad-Marke. Auch die Hagener dürfen sich auf strahlenden Sonnenschein und bestes Frühlingswetter bis in die nächste Woche hinein freuen. Und mit den ersten Sonnenstrahlen holt der Städter dann gerne den Grill wieder hervor. „Grundsätzlich ist das Grillen in Parks oder Grünanlagen unter Beachtung der Vorgaben aus der Hagener Gebietsordnung erlaubt“, sagt Stadt-Sprecherin Franziska Michels.

Mit der Ausnahme, dass das Grillen eben doch nicht überall erlaubt ist: Im Hameckepark, Volkspark, Volmepark, Ferdinand-David-Park, Funckepark sowie auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen und auf Hundefreilaufflächen ist es nämlich verboten. Auch an der Lenne – hier gibt es immer wieder Probleme mit Jugendlichen, die nicht nur Grillen sondern auch ihren Müll am Ufer hinterlassen – ist es generell untersagt, weil es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.

Grillen in Hagen: Immer wiederkehrende Probleme

„Generell war die Grillsituation in Hagen mal ein Problem, bis im Jahr 2018 Absätze in die Gebietsordnung hinzugefügt wurden“, erinnert Michels an immer wiederkehrende Diskussionen zum Verhalten in den oben genannten Parkanlagen. „Zudem wurde beispielsweise im Hameckepark eine entsprechende Beschilderung angebracht, und das Ordnungsamt ist während der warmen Jahreszeit in den Hagener Parks präsent.“ So auch dieses Jahr.

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Grundsätzlich besagt die Gebietsordnung, dass das Grillen in öffentlichen Grünanlagen im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes erlaubt ist – auch in Hagen, „soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren und keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind“, betont Franziska Michels. Die Personen müssen also darauf achten, dass sie ein geeignetes Grillgerät verwenden und einen ausreichenden Abstand zum Boden einhalten.

Beim und nach dem Grillen gilt: Müll ordentlich entsorgen

„Jegliche Beschädigungen wie ein Ausbreiten des Feuers, Verbrennen oder Versengen des Untergrundes“ müssten verhindert werden, will die Stadt-Pressesprecherin betonen. Zudem muss das Grillfeuer ständig beaufsichtigt werden, und es dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Brennstoffe verwendet werden. „Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sowie (Grill-)Feuer außerhalb einer geeigneten Feuerschale sind verboten.“

Beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind müssen das Grillfeuer, so gibt es die Gebietsordnung vor, vollständig gelöscht und Grillasche sowie Grillabfälle vollständig entsorgt werden. „Ein Verstoß wird mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige geahndet, die auch zu einer Geldbuße führen kann. In den meisten Fällen genügt es aber, wenn die Ordnungskräfte die Personen auf den Verstoß hinweisen, und es muss keine Ordnungswidrigkeitsanzeige ausgesprochen werden.“