Hagen. Fahrräder, E-Roller, herumlaufende Hunde: Der Rat der Stadt Hagen hat neue Verhaltensregeln für den Wochenmarkt beschlossen.
Personen auf E-Rollern oder Fahrrädern und herumlaufende Hunde an einer langen Leine stören beim Besuch auf dem Wochenmarkt. Deshalb hat der Rat der Stadt Hagen eine neue Wochenmarktsatzung beschlossen, die es erlauben soll, gegen diese Störungen vorzugehen.
Mit der neuen Satzung hat die Marktverwaltung die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren in neue Regelungen gefasst und die bestehenden Vorgaben konkreter formuliert, teilte die Stadt mit. So weist die neue Satzung nachdrücklich darauf hin, dass Besucher die Marktfläche während der Marktzeiten nicht mit Fahrzeugen oder anderen Fortbewegungsmitteln – beispielsweise Mopeds, Motorräder, Skateboards, Rollschuhe, E-Roller oder Fahrräder – befahren dürfen.
Die Fahrzeuge dürfen auch nicht inmitten des Marktgeschehens abgestellt werden. „Die Besucherinnen und Besucher können die Fahrräder aber über den Markt schieben“, so Franziska Michels von der Stadtverwaltung.
Hunde an kurzer Leine halten
Wer seinen Hund mit auf den Markt nehmen möchte, sollte das Tier an einer kurzen Leine halten, um andere Besucher des Wochenmarktes nicht zu stören. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten – beispielsweise ein nicht angeleinter Hund – orientiert sich nicht an einem konkreten Bußgeldkatalog: „Den gibt es dazu aktuell nicht“, so Michels. Daher würde zunächst eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen, das Verwarngeld liege in der Regel bei 50 Euro.
Wenn der Hundehalter das nicht akzeptiert, wird der Betrag als Bußgeld festgesetzt und es kommen Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro hinzu. Bei einem weiteren Verstoß würde eine Geldbuße wegen Vorsatzes in Höhe von 101 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen hinzukommen, so Michels.
Kein Alkohol und kein Großvieh
Die Händler dürfen Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke anbieten. Der Verkauf von Obst und Gemüse, von Fisch sowie von Produkten der Land- und Forstwirtschaft sowie von Eiern und Milch ist ebenfalls erlaubt. Größeres Vieh darf aber nicht feilgeboten werden.
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Außerhalb des Lebensmittelbereichs können die Händler auch Kurzwaren, Haushaltswaren des täglichen Bedarfs, Haushaltsreinigungsmittel, Kleintextilien und Strickwaren, Fell- und Lederwaren und entsprechende Imitate, Toilettenartikel, Gartenbedarf, Modeschmuck aller Art oder diverse Geschenkartikel und kunstgewerbliche Gegenstände verkaufen.
Lautsprecher sind nicht erlaubt
Ausnahmen finden Interessierte in der Wochenmarktsatzung oder erhalten die Information mit der entsprechenden Zulassung über den zuständigen Marktmeister.
Um das Marktgeschehen für die Händler zu vereinfachen, wird jeder Standplatz in Zukunft nur noch für eine Stunde freigehalten. Erscheint der Verkäufer in diesem Zeitrahmen nicht, erhält ein anderer Händler den Platz. Festgelegt wurde auch, dass die Händler die Plätze nicht eigenständig tauschen dürfen. Zusätzlich gelten verschiedene Vorgaben, wie sie die Waren bewerben dürfen. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, die Produkte über Lautsprecher auszurufen.
Die neue Wochenmarktsatzung löst die vorherige Satzung vom 19. Oktober 2009 ab.
Die Wochenmärkte in Hagen:
dienstags 7 bis 13: Helfe (Helfer Straße/Ecke Pappelstraße);
dienstags 10 bis 18 Uhr: Innenstadt (Friedrich-Ebert-Platz);
mittwochs 7 bis 13 Uhr: Boele (Marktplatz), Altenhagen (Friedensstraße);
donnerstags 7 bis 13 Uhr: Haspe (Fußgängerzone), Emst (Karl-Ernst-Osthaus-Straße);
donnerstags 15 bis 18 Uhr: Dahl (Platz vor der Bürgerhalle);
freitags 7 bis 13 Uhr: Wehringhausen (Wilhelmsplatz / Bismarckstraße), Hohenlimburg (Gaußstraße), Vorhalle (Europaplatz);
freitags 10 bis 18 Uhr: Frische- und Werbemarkt Innenstadt (Friedrich-Ebert-Platz);
samstags 6 bis 14 Uhr: Springe (Johanniskirchplatz).