Hagen. In Bussen, Geschäften und Fitnessstudios erwischte das Ordnungsamt Hagen bei Corona-Kontrollen zahlreiche Menschen ohne 2G- bzw. 3G-Nachweis.
Wer sich nicht an die gängigen Corona-Schutzmaßnahmen und Vorschriften hält, muss gegebenenfalls mit einer saftigen Strafe rechnen. Das Ordnungsamt der Stadt Hagen hat bei Kontrollen in Bussen, Geschäften und Fitnessstudios zahlreiche Personen erwischt, die keinen 2G- bzw. 3G-Nachweis erbringen konnten. Für sie wird es jetzt richtig teuer.
So überprüfte das Ordnungsamt in den letzten Tagen 57 Einzelhandelsgeschäfte und Fitnessstudios, in denen jeweils die 2-G-Regel gilt. Verstöße wurden in zwei Geschäften sowie vier Fitnessstudios festgestellt. Auf die Betroffenen kommt nun ein Bußgeld von 250 Euro zu, während die Betreiber aufgrund fehlender Kontrollen sogar mit einem Bußgeld von 2000 Euro rechnen müssen.
52 Fahrgäste ohne 3G-Nachweis
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Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gingen auch im Öffentlichen Nahverkehr verstärkt auf Corona-Streife und überprüften gemeinsam mit den Fahrgastkontrolleuren der Hagener Straßenbahn AG rund 2400 Busfahrgäste. 52 von ihnen verfügten nicht über den erforderlichen 3G-Nachweis, konnten also nicht nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet waren. Wohlgemerkt: Sie waren vielleicht geimpft, genesen oder getestet, hatten aber den entsprechenden Beleg nicht dabei.
Die Konsequenz: Sie wurden von der Weiterfahrt ausgeschlossen und mussten aus dem Bus aussteigen. Außerdem kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro auf sie zu.
Diese Regeln gelten im Nahverkehr
Die 3G-Regel im Nahverkehr gilt deutschlandweit seit dem 24. November. Die nordrhein-westfälische Verkehrsministerin Ina Brandes hatte mit Einführung des Bundesinfektionsschutzgesetzes angekündigt, dass dies auch überprüft werde. Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress). An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden.
Das gilt auch für volljährige Schüler. Auszubildende ab 16 Jahren gelten an Unterrichtstagen als Schüler und damit als getestet, an Anwesenheitstagen im Betrieb als Arbeitnehmer und damit als 3G-relevant. Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März.
Ordnungsamt Hagen kündigt weitere Kontrollen an
Was die Maskenpflicht angeht, stellten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hagen in den Bussen dagegen keinerlei Verstöße fest. In NRW besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske im Nahverkehr. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen.
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Das Ordnungsamt Hagen kündigte an, die Kontrollfrequenz aufrechtzuerhalten und in der nächsten Zeit verstärkt Überprüfungen im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, also bei Friseuren, Kosmetik- oder Nagelstudios, durchzuführen. Bei der Höhe der Bußgelder gibt es nach Auskunft der Stadt Hagen keinen Ermessensspielraum.