Hagen. Einige Berufsgruppen sind betroffen. Bei Auskunftsverweigerungen können Konsequenzen drohen. Der Personalrat stellt sich hinter die Entscheidung.

Die Stadt Hagen möchte künftig den Impfstatus von Mitarbeitern aus bestimmten Berufsgruppen abfragen: „Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig – solange es eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gibt – von ihren Arbeitgebern nach ihrem Immunisierungsstatuts gefragt werden dürfen.“ Das soll auch in Hagen passieren, bestätigt Sprecherin Clara Treude. Der Personalrat stellt sich hinter die Entscheidung.

Mögliche Konsequenzen: Freistellung ohne Bezahlung

Die Stadt Dortmund war zuletzt – als eine der ersten Städte im Umkreis – mit der Abfrage vorangeprescht: Mehrere Tausend Beschäftigte sollen bis Ende des Monats über ihren Impfstatus Auskunft geben. Andernfalls könnten sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen – etwa Umsetzungen, Abmahnungen oder die Freistellung von der Arbeit ohne Bezahlung. So ist es im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehen.

„Nach aktueller Gesetzeslage sind Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen nur zur Auskunft über ihren Impfstatus verpflichtet. Eine Impflicht besteht hingegen nicht. Daher dürften in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sein, wenn der Beschäftigte nicht geimpft ist“, erklärt Carsten Duif, Sprecher vom NRW-Gesundheitsministerium.

Rund 600 Mitarbeiter von der Abfrage betroffen

„Ausnahmen können im Einzelfall in bestimmten Bereichen gelten, wenn der Beschäftigte aufgrund der besonderen Art der Tätigkeit diese ohne Impfung an seinem Arbeitsplatz nicht mehr ausüben kann. Eine abschließende Klärung dieser Frage durch die Rechtsprechung steht noch aus.“ Weigere sich ein Mitarbeiter, Auskunft über seinen Impfstatus zu geben, obwohl er rechtlich dazu verpflichtet ist, handele es sich um eine Pflichtverletzung und er müsse „mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z. B. Freistellung bis zur Auskunftserteilung oder Abmahnung) rechnen. Eine Kündigung kommt nur unter strengen Voraussetzungen als letztes Mittel in Betracht“, so Duif.

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Wie das Prozedere in Hagen ablaufen soll, bleibt abzuwarten: Die Stadt wolle gemäß der rechtlichen Möglichkeiten agieren, heißt es aus dem Rathaus. „Rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sind potenziell von den neuen Regelungen betroffen“, so Treude.

Impfabfrage in Hagen: Schutz der Bürger ist wichtig

„Sobald es eine entsprechende Gesetzeslage gibt, haben wir das nicht in der Hand. Abgesehen davon stehen wir hinter der Entscheidung der Stadt“, betont Stefan Arnold, Vorsitzender des Personalrates. Letztlich gehe es auch um die Sicherheit schützenswerter Gruppen – also Senioren, Kindern oder Risikopatienten, die besonders gefährdet seien. „Natürlich ist der Mitarbeiterschutz uns sehr wichtig. Ebenso wichtig ist aber auch der Schutz der Menschen, für die die Stadt verantwortlich zeichnet“, will er betonen.

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Abfragen darf die Stadt den Impf- oder Genesenenstatus übrigens nur bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite. Das gelte zunächst bis zum 25. November, so Duif.