Hagen. Das Oberlandesgericht bestätigt: Die Zwangsräumung des Geländes war rechtens. Die Pferdefreunde verlieren auch in zweiter Instanz gegen die Stadt

Es ist endgültig: Der Reiterverein Hagen wird nicht auf sein ehemaliges Gelände auf dem Höing zurückkehren. Die von der Stadt veranlasste Zwangsräumung war rechtens. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm erlitten der streitbare Vereinsvorsitzende (48) und seine Ehefrau (36), die neuerdings zugleich die 2. Vorsitzende des Reitervereins ist, Schiffbruch.

Um sich noch einmal ausdrücklich zu vergewissern, fragte Richter Hermann Greving gleich zu Beginn der Sitzung nach: „Halten Sie daran fest und wollen Sie auf das Gelände zurück?“ Der klagende Reitervereinsvorstand, das Ehepaar, nickte bejahend den Kopf.

Die Frage war nicht unberechtigt, denn bereits im Vorfeld des Verfahrens hatte der 5. Zivilsenat den Hinweis erteilt, dass die Berufungsklage „keine Aussicht auf Erfolg“ habe. Deshalb wurde vom Senat auch die Rücknahme der Berufung empfohlen.

Die Verhandlung solle trotzdem durchgeführt werden, bis zum bitteren Urteil, verlangten hingegen die beiden Vereinsvertreter. Nun gibt es zwar noch einen Verkündungstermin, doch das Ergebnis steht bereits jetzt fest: Der Reiterverein hat auch in zweiter Instanz gegen die Stadt verloren.

Zutritt nur unter Polizeischutz

Bereits im Januar vorigen Jahres waren die vereinten Reiter durch das Landgericht zur Räumung und Herausgabe des gepachteten städtischen Areals und zur Zahlung von 3500 Euro Nutzungsentschädigung verurteilt worden. Aber die Mitglieder, voran ihr starrköpfiger Vorstand, verließen das Gelände vorerst nicht. So musste die Obergerichtsvollzieherin am 8. Januar dieses Jahres dort zur Zwangsräumung aufmarschieren und Fakten schaffen. Trauriges Ende und vorerst letztes Kapitel in der Historie der einstmals ruhmreichen Pferdefreunde-Vereinigung. Das alles konnte vor nahezu sechs Jahrzehnten noch niemand ahnen.

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Im März 1963 war zwischen der Kommune und dem seinerzeit hoch angesehenen „Reiterverein Hagen 1902 e.V.“ ein Erbrechtsvertrag über das 18.400 Quadratmeter große Gelände am Ischeland geschlossen worden. Laufzeit 50 Jahre. Danach gab es ein Pachtverhältnis, das die Stadt jedoch zum Jahresende 2018 aufkündigte.

Denn zwischenzeitlich hatte sich ein Dauerclinch zwischen den städtischen Amtstierärzten und dem Vereinsvorsitzenden entwickelt, der hartnäckig verhinderte, dass die dort untergestellten Pferde nach dem Tierschutzgesetz kontrolliert werden konnten.

Es folgten Bußgeldbescheide, sogar Verurteilungen vor Gericht. Letztlich war für die städtischen Kontrolleure der Zutritt zum Vereinsgelände auf dem Höing nur noch unter Polizeischutz möglich.

Hoffnung auf üppige Entschädigung

Bislang erhoffen sich der erste Vorsitzende des Reitervereins und dessen Ehefrau, die kürzlich erst zur zweiten Vorsitzenden gekürt wurde, üppige Entschädigungszahlungen an den Verein, der an der Eppenhauser Straße noch eine Geschäftsstelle unterhält.

Für die bereits vor Jahren errichteten Stallungen und Gebäude auf dem ehemaligen Gelände sollen aus der Stadtkasse mehr als fünf Millionen Euro fließen – wünschen sie sich.

Der Traum könnte jedoch genauso platzen wie die Erfolgsaussichten der jetzigen Berufungsklage. Senatsvorsitzender Hermann Greving kündigte bereits an: „Die Revision wird nicht zugelassen.“