Hagen. Das Gesundheitsamt Hagen schickt Schüler, die als Kontaktpersonen gelten, aber eine FFP2-Maske trugen, nicht in die häusliche Corona-Quarantäne.
Alexandra Schönlau ist wütend. Sie sei eigentlich ein harmoniebedürftiger Mensch, der für alles und jeden Verständnis habe. Aber jetzt sei sie wütend, sagt die Mutter.
Ihr Sohn, der das Fichte-Gymnasium in Hagen besucht, befindet sich seit fast zwei Wochen in Quarantäne. Der Grund: Er hat neben einem Schüler gesessen, der positiv getestet wurde. So weit, so gut.
Doch was Alexandra Schönlau wütend macht, ist die Tatsache, dass der infizierte Schüler inzwischen wieder am Unterricht teilnehmen darf. Und dessen Sitznachbar von der anderen Seite auch. Nur ihr Sohn muss die Quarantäne absitzen und darf nicht zur Schule gehen. Und das macht die Mutter verständlicherweise wütend.
Maske muss vorschriftsmäßig sitzen
Denn der Grund dafür, dass die Kinder mit verschiedenen Maßstäben gemessen werden, ist die Maske, die sie in der Schule trugen. Während Alexandra Schönlaus Sohn Mund und Nase mit einer herkömmlichen medizinischen Maske, besser als OP-Maske bekannt, bedeckt hatte, trug der andere Sitznachbar des infizierten Schülers eine FFP2-Maske. Und eine solche schützt bekanntlich bei korrekter Anwendung besser vor einer Ansteckung als die OP-Maske.
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Das Hagener Gesundheitsamt hat deshalb entschieden, dass über Schüler, die im Unterricht durchgehend eine FFP2-Maske tragen, im Falle eines positiv getesteten Sitznachbarn keine Quarantäne verhängt wird – vorausgesetzt natürlich, sie werden selbst negativ getestet. Nur gewusst hat das kaum jemand. „Warum kann man so etwas einfach beschließen, und warum wird uns Eltern das nicht mitgeteilt?“, fragt Alexandra Schönlau verärgert.
Entscheidung auf Grundlage des RKI
Tatsächlich schützt die FFP2-Maske vor Quarantäne, so Clara Treude, Sprecherin der Hagener Stadtverwaltung. Das Gesundheitsamt habe diese Entscheidung auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Institus gefällt: „Unser Gesundheitsamt ist immer bemüht, auf den Einzelfall zu schauen und wirklich nur diejenigen in Quarantäne zu schicken, bei denen das unumgänglich sei.
Eine FFP2-Maske biete – vorausgesetzt, sie werde korrekt getragen – einen besseren Schutz vor Ansteckung als eine OP-Maske. „Sie muss natürlich vorschriftsmäßig im Gesicht angelegt werden, so dass keine Aerosole entweichen können“, so Treude. Daher habe das Gesundheitsamt über den anderen Sitznachbarn des infizierten Schülers keine Quarantäne verhängt. Der Sohn von Alexandra Schönlau musste dagegen zu Hause bleiben, weil er nur eine OP-Maske trug: „Und da die Inkubationszeit beim Corona-Virus 14 Tage beträgt, konnte er sich auch nicht vor Ablauf der Frist freitesten.“
An alle Anweisungen gehalten
Alexandra Schönlau weist dagegen darauf hin, dass ihr Sohn sich an alle Anweisungen gehalten habe, sogar bereits einmalig geimpft sei und negativ getestet wurde: „Jeder Reiserückkehrer kann sich nach fünf Tagen freitesten lassen, aber ein Schüler? Nein, um Gottes Willen!“
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So kam es, dass sogar der infizierte Schüler wieder am Unterricht teilnahm, bevor ihrem Sohn das gestattet wurde – auch dafür hat das Gesundheitsamt eine Erklärung: „Es kommt vor, dass zwischen dem Auftreten der Symptome und dem Zeitpunkt, an dem die Infektion nachgewiesen wird, mehrere Tage verstreichen. Diese werden bei der Quarantänedauer natürlich mit eingerechnet“, so Stadtsprecherin Treude. Für Außenstehende, fügt sie hinzu, sei das sicherlich nicht immer nachzuvollziehen.
Immer mehr Schüler geimpft
Es sei natürlich sehr schade um jeden Schüler, der infolge eines Corona-Falls nicht am Unterricht teilnehmen dürfe, so Wolfgang Riechmann, kommissarischer Leiter des Fichte-Gymnasiums: „Wir haben hier in den vergangenen Monaten schon die skurrilsten Situationen erlebt, aber mit dem Gesundheitsamt immer eine einvernehmliche Lösung gefunden.“
Maske muss fest sitzen
Die medizinischen Masken oder OP-Masken schützen die Menschen in der nahen Umgebung des Maskenträgers vor Flüssigkeitsteilchen, die dieser beim Sprechen oder Husten abgibt. Aerosole filtern sie nicht. Nur bei festem Sitz können sie auch den Träger vor Tröpfchen seines Gegenübers schützen.
FFP2-Masken bieten hingegen den Fremd- und Eigenschutz. Die Zahl in der Bezeichnung weist darauf hin, wie viele Aerosole die Masken filtern können muss. „FFP2-Masken müssen mindestens 94 Prozent und FFP3-Masken mindestens 99 Prozent der Testaerosole filtern“, erklärte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Prüfung der Masken.
Die Entscheidung, welche Schüler in Quarantäne geschickt würden, treffe jedoch die Behörde und nicht die Schule. Insgesamt gehe der Trend jedoch weg von den FFP2- und hin zu den angenehmer zu tragenden OP-Masken: „Weil immer mehr Schüler geimpft sind.“