Vorhalle. 41 Mitarbeiter verlieren nach der Flut ihren Arbeitsplatz. Eine Sanierung lohnt sich nicht. Jetzt hängen sieben Klagen im Arbeitsgericht.
Der Starkregen kam - und Burger King ging. Durch die Hochwasser-Katastrophe haben 41 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz in Vorhalle verloren. Die Fast-Food-Kette hat Hagen inzwischen den Rücken gekehrt. Jetzt hängen sieben Klagen im Arbeitsgericht. Da schmoren keine Hackfleisch-Patties mehr auf dem Grill und da brutzeln auch keine Fritten mehr in der Fritteuse. Burger King an der Herdecker Straße hat, überspült von der Flut am 14. Juli, still und leise für immer dicht gemacht. Der Schaden an der Immobilie sei so groß, dass die Gebäude-Versicherung befand: Die Sanierung lohne sich nicht, ein Abriss käme günstiger. „Da haben wir dann mit Hagen komplett abgeschlossen“, so der zuständige Burger-King-Regionalleiter in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Nur eine geringe Abfindung
Im wahrsten Sinn des Wortes über Nacht, wurde auch die gesamte Belegschaft in Vorhalle arbeitslos. Von den Teilzeit-Jobbern über die Vollzeit-Kräfte bis hin zum Filialchef, waren 41 Beschäftigte von möglichen Entlassungen betroffen. Beruhigend zu wissen, dass dort auch ein örtlicher Betriebsrat existierte. Der verständigte sich zwischenzeitlich mit dem Arbeitgeber, der Schlossburger-GmbH aus Hamburg, darauf, dass alle Mitarbeiter in seinen auswärtigen Filialen unterkommen könnten. 34 Beschäftigte aus dem geschlossenen Vorhaller Betrieb machen mittlerweile von dem Angebot Gebrauch und nehmen dafür sogar den weiten Anfahrtsweg nach Dortmund, Kamen, Menden oder Remscheid in Kauf. Sieben Mitarbeiter wollten das aber nicht – und wurden daraufhin entlassen.
Sie haben nunmehr allesamt Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Die Kläger werden sich wohl nur mit einer äußerst geringen Abfindung zufriedengeben müssen: Denn ihr ehemaliger Arbeitgeber, immerhin Franchise-Nehmer von bundesweit 118 Burger-King-Filialen, hat mit dem Betriebsrat „einen äußerst ärgerlichen Sozialplan“ ausgehandelt, kritisiert der Hagener Arbeitsrechtler Gerd Pfeiffer: „Die vereinbarten 0,2 Prozent vom monatlichen Bruttolohn sind ein knickerig kleiner Abfindungssatz. Üblich sind in Hagen sonst 0,5 Prozent.“
Arbeitsrechtsspezialist will Sozialplan-Vereinbarung prüfen
Mit der sogenannten „Halbregel“ würde pro Beschäftigungsjahr ein halber Monatsverdienst als Abfindung herausspringen. Anwalt Pfeiffer vertritt eine Mutter (55), die 21 Jahre lang bei Burger King arbeitete, als Teilzeit-Kraft 1250 Euro im Monat verdiente, aber aufgrund des schlecht ausgehandelten Sozialplans mit nur 5.000 Euro abgespeist werden soll.
„Nach der Halbregel komme ich hingegen auf über 13.000 Euro“, stellte Richterin Annabelle Seethaler ernüchternd fest. Am 25. Oktober wird es in dieser Sache einen zweiten Gütetermin im Arbeitsgericht geben. Bis dahin will Arbeitsrechtsspezialist Gerd Pfeiffer überprüfen, ob er die ungünstige Sozialplan-Vereinbarung aufgrund eines formalen Fehlers vielleicht doch noch zu Fall bringen kann.
Filiale in Haspe steht zum Verkauf
Bereits seit 2017 steht eine ehemalige Burger-King-Filiale an der Preußerstraße in Haspe leer. Immobilien-Manager Oscar Bullmann (28) vermittelt den Verkauf für die Eigentümergemeinschaft. Der Preis lag zuletzt bei 1,6 Millionen Euro.
Übrigens: In der leerstehenden Burger-Braterei drehte Netflix 2019 seine Kult-Serie „Wir sind die Welle“.