Hagen. Nach einem Formfehler, einer Intervention des Bundesgerichtshofes und einem Geständnis wird ein 52-Jähriger milder verurteilt. Hier die Gründe:
Kleiner Fehler mit großen Folgen: Ein Sexualstraftäter (52), der jahrelang die Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht und vergewaltigt hatte, muss nur noch für sieben Jahre ins Gefängnis. Das ursprüngliche Urteil von neuneinhalb Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Die Haftstrafe fiel diesmal um zweieinhalb Jahre geringer aus, weil dem Opfer (inzwischen 15 Jahre alt) dadurch die weitere Tortur einer Vernehmung vor Gericht in Hagen erspart werden konnte.
Versäumnis des Richters
Die hohen Richter in Karlsruhe waren zu der Entscheidung gelangt, dass während des ersten Verfahrens vor der Hagener Jugendschutzkammer „die Rechte des Angeklagten verletzt worden“ seien. Begründet wurde das mit einem Formfehler: Während der Vernehmung der Geschädigten, die seinerzeit unter Ausschluss des Angeklagten stattgefunden hatte, war vom Verteidiger auch kurz ein Foto hochgehalten worden. Der Vorsitzende Richter unterließ es später jedoch, dieses dem Angeklagten mitzuteilen.
Für den BGH-Strafsenat war dies Grund genug, das Urteil vollständig aufzuheben und den Fall zur kompletten Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen. Der Angeklagte hatte zuletzt eingestanden, zwischen 2014 und 2019 mit dem Mädchen regelmäßig den ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Anfangs war das Kind zehn Jahre alt.