Hagen. Wer das Geld, das auf dem Fluthilfekonto der Stadt Hagen eingegangen ist, bekommt. Alles Wichtige zum Prozedere.
Auf dem Fluthilfekonto der Stadt Hagen sind bis heute 1,8 Millionen Euro eingegangen. 1,1 Millionen Euro wurden davon bereits als Hilfen ausgezahlt – verteilt auf 3000 Barschecks. 2,2 Millionen Euro wurden zudem über die Flutopfernothilfe des Landes ausgezahlt. Per Schecks und Überweisungen in 950 Fällen. Wer das Geld bekommt, wie groß der Schaden ist und was in diesem Zusammenhang „Not“ bedeutet - ein Überblick.
Ab wann kann man Hilfe erhalten?
Die Flutopfernothilfe ist, was das Spendenkonto der Stadt Hagen angeht, eine Solidarleistung der Hagener Bürger, die durch die Flut in Not geraten sind. Wobei hier „Not“ auch als solche verstanden werden sollte, erklärt die Stadt Hagen. Es geht hier um Hilfeleistungen für die Menschen, die mit ansehen mussten, wie die Fluten ihre Häuser weggespült haben und jetzt buchstäblich vor dem Nichts stehen. Hier soll Hilfe geleistet werden in dem Rahmen, dass ein Geldbetrag für eine Erstausstattung an Kleidung und Nahrung zur Verfügung gestellt wird.
Daher sind auch die Auszahlungskriterien für die Hagener Spendennothilfe sehr gering: die Wohnung oder der Keller muss durch die Flut betroffen sein und es müssen Dinge nicht mehr vorhanden sein, die zum Lebensnotwendigen gehören. Diese Hilfe von Bürgern können alle Hagener Bürger in Anspruch nehmen, deren Wohnungen bzw. Wohngebäude im Flutkataster der Stadt Hagen erfasst sind. Hier erfolgt die Auszahlung durch Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Antrages, Vorlage eines Ausweisdokumentes, Prüfung des Wohnsitzes und einem Nachweis des Bedarfes. Für den Nachweis des Bedarfes ist die Vorlage von z.B. Bildern geeignet. Wenn die Wohnung nicht im Flutkataster gelistet ist, ist eine Einzelfallprüfung mit einem Ortstermin erforderlich.
Wie wird die Hilfe ausgezahlt?
Ausgezahlt werden per Barscheck 200 Euro für den „Haushaltsvorstand“ und je weiterem Haushaltsmitglied 100 Euro. Für das Spendenkonto der Hagener Bürger ist leider eine Online-Antragstellung nicht möglich. Es ist aber möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen, die den Antrag, wie oben beschrieben, vorlegt und den Scheck in Empfang nimmt. Die Stadt ist bemüht, die Auszahlung niederschwellig zu halten, gleichwohl ist auch sicherzustellen, dass die Spenden der Bürger auch nur an wirklich Bedürftige, also an Menschen, denen es durch die Flut am Lebensnotwendigen fehlt, gezahlt werden.
Wie ist der Unterschied zur Landeshilfe?
Das Land hat hier Online-Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Diese können entweder online oder postalisch eingereicht werden oder aber auch im Rahmen der Vorsprache abgegeben werden. Bei der persönlichen Vorsprache ist die Ausstellung eines Barschecks für die Landeshilfe möglich. Die beiden anderen Fälle sind nur als Überweisung möglich. Bereits zu Beginn der Kampagne ist darauf hingewiesen worden, dass es bei der Auszahlung der Hilfe per Überweisung zu Bearbeitungszeiten kommen wird. Diese wurden zu Beginn mit zwei bis drei Wochen angegeben. Aufgrund der Vielzahl der Anträge hat sich die Bearbeitungszeit zwischenzeitlich verlängert. Auch die Hilfe des Landes ist keine versicherungsähnliche Leistung, sondern auch hier soll das Lebensnotwendige zur Verfügung gestellt werden. Die Landeshilfe hat einen deutlich größeren Umfang (von 1.500 Euro bis zu 3.500 Euro), als es mit der kommunalen Hilfe möglich sein kann.
An welche Bedingungen ist die Landeshilfe geknüpft?
Auch die Landeshilfe ist an die eingangs genannten Bedingungen eines Bedarfes zur Existenzsicherung geknüpft. Daneben gilt das Kriterium eines Bedarfes von mindestens 5000 Euro (nach Abzug von möglichen Versicherungsleistungen). Dies wird in der Regel nur dann erfüllt, wenn auch wesentliche Teile der Wohnungseinrichtung betroffen sind (diese Situation findet sich häufig in Erdgeschosswohnungen in Überflutungsgebieten). Eine Auszahlung der Landeshilfe für z.B. durch die Flut verlustig gegangene Pkw oder Schäden durch die Flut an Außenanlagen von Gebäuden erfolgt nicht. Wie gesagt, soll durch diese Nothilfe die Existenz der Menschen gesichert werden.
So kann man helfen
Die Stadt Hagen hat ein spezielles Sonderkonto für Geldspenden zur Hilfe der Betroffenen eingerichtet.Die Bankverbindung lautet IBAN DE66 4505 0001 1000 2890 68 - Stadt Hagen (Spendenkonto Hochwasserhilfe).
Bei den aktuellen Leistungen handelt es sich um eine erste Flutopfernothilfe des Landes, die es den Menschen ermöglichen soll, zu überleben. Es ist kein Ausgleich für alle entstandenen Schäden. Weitere Leistungen des Landes oder des Bundes, die auch diese weitergehenden Schäden abdecken, insbesondere Schäden an Gebäuden, sind angekündigt worden – weitere Infos liegen uns allerdings noch nicht vor. Die Empfänger der Hilfen können diese nach eigenem Ermessen und eigener Prioritätenbildung eigenverantwortlich einsetzen. Außerdem gibt es eine Flutopferhilfe für Gewerbetreibende über die Bezirksregierung Arnsberg.