Hagen. Die Corona-Inzidenz in Hagen ist unter die Schwelle von 50 gesunken. Wenn das so bleibt, sind weitere Lockerungen möglich. Wir sagen, welche.

Der Inzidenzwert in Hagen lag am Montag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts mit 45,0 zum zweiten Mal in Folge unter 50. Am Sonntag betrug er 48,2. Das ist deshalb von Bedeutung, weil weitere Lockerungen in Kraft treten, wenn die Inzidenz in einer Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 liegt (der Sonntag zählt also nicht mit).

Wenn Hagen bis einschließlich Freitag, 11. Juni, unter 50 bleibt, tritt die Inzidenzstufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Dann wäre ab Sonntag u.a. Folgendes wieder gestattet:

Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten, außerdem Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten.

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Kinder-, Jugendarbeit: Gruppenangebote innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test; Gruppenangebote auch innen ohne Maske möglich.

Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliege; nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.

Sport: Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen kontaktfreier Sport (einschließlich Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu zwölf Personen erlaubt. Außen sind bis zu 1000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung vorliegen.

Freizeit: Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt.

Messen/Märkte: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung möglich; mit negativen Tests auch Kirmeselemente zulässig.

Tagungen/Kongresse: außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm.

Gastronomie: Außengastronomie ohne negatives Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden (für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test).

Private Veranstaltungen: sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.