Breckerfeld/Hagen. Die Prioreier Straße zwischen Hagen und Breckerfeld bleibt vorerst für Motorräder gesperrt. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg so verfügt.

Die Prioreier Straße zwischen Hagen und Breckerfeld bleibt weiterhin für Motorradfahrer gesperrt. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg so beschlossen (Aktenzeichen: 7 L 274/21).

Allerdings gelte, so die Richter, die Sperrung künftig nur noch für den Breckerfelder Bereich. De facto dürfte dieser Beschluss allerdings keinen Unterschied machen: Denn eine Durchfahrt für Motorradfahrer aus dem Volmetal nach Breckerfeld (und umgekehrt) ist nach wie vor verboten. Motorradfahrer müssten unterhalb der Drehe drehen.

Kritik vom Bundesverband der Motorradfahrer

Zumindest der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) sieht solche Entscheidungen äußerst kritisch. „Wir lehnen solche Sperrungen generell ab“, sagt Olaf Biethan, zweiter Vorsitzender der Interessenvertretung, um dann konkreter zu werden: „Wenn man bedenkt, dass man sich hier auf Unfälle beruft, die 40 Jahre zurückliegen, so zeigt das, dass da etwas nicht stimmt. Für Autofahrer gelten ja auch nicht dieselben Maßnahmen wie noch vor 40 Jahren. Solche Strecken sind damals so konzipiert worden, dass die Sicherheit für Motorradfahrer keine Rolle spielte. Heute sieht das anders aus. Solche Einschränkungen sind nicht zu rechtfertigen.“

Zurück geht die aktuelle Entscheidung auf den Antrag eines Motorradfahrers aus Hagen, der die Sperrung des Abschnitts der Landstraße 701 – Osemunder Straße auf Hagener Gebiet, Prioreier Straße auf Breckerfelder Gebiet – nicht länger hinnehmen wollte. Maßgeblich ist für die Kammer, dass es auf dem kurvenreichen Abschnitt vor der Sperrung – also bereits Anfang der 80er Jahre – immer wieder zu schweren Motorradunfällen mit Toten und Verletzten gekommen war.

Richter sehen ein erhöhtes Risiko

Tragischer Unfall

Auf der ebenfalls bei Motorradfahrern beliebten Landstraße zwischen Ennepetal und Breckerfeld ist unterhalb der Ortschaft Holthausen Ende März ein 21-jähriger Motorradfahrer bei einem Unfall ums Leben gekommen. Der junge Mann hatte die Kontrolle über seine Maschine verloren.

Seine Freunde, mit denen
er unterwegs war, mussten
den tragischen Unfall mit ansehen.

Für die Polizei im EN-Kreis ist dieser Bereich allerdings bislang unauffällig. In diesem Bereich hatte es in den letzten drei Jahren nur fünf Motorradunfälle gegeben.

„Aufgrund der Entwicklung der Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschäden durch Kradfahrer ist für die Kammer belegt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts im hier betroffenen Bereich der L 701 das allgemeine Risiko eines Verkehrsunfalls deutlich übersteigt“, so Stefan Schulte, Sprecher des Verwaltungsgerichts.

Dabei listen die Richter auf dem 1,5 Kilometer langen Abschnitt für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 9. Juli 1987 neun Verkehrsunfälle mit Kradfahrern auf – ein Motorradfahrer wurde dabei getötet. Zwischen dem 1. Januar 1982 und dem 4. August 1982 kam es trotz Sperrung an Sonn- und Feiertagen zu sechs weiteren Unfällen mit einem Toten. Das verkehrswidrige Nutzungsverhalten sei, so die Richter, straßenverkehrsbezogen und habe seine Ursache in den besonderen örtlichen Verhältnissen. Mit anderen Worten: Die kurvenreiche Strecke lädt förmlich zum Rasen und zu einer damit verbundenen Selbstüberschätzung ein.

Gericht: Kreis hat einst richtig entschieden

Bei seiner Entscheidung, so stellen es die Richter nun fest, habe der Ennepe-Ruhr-Kreis damals den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Sperrung sei durch ein „öffentliches Interesse“ gerechtfertigt.

„Es spricht vieles dafür, dass es sich bei diesem Abschnitt um eine für Motorradfahrer attraktive, allerdings auch besonders gefährliche Strecke handelt“, so Schulte weiter. Dem Antragsteller sei es zumutbar, mit seinem Motorrad weiterhin auf andere Strecke auszuweichen. So sei auch sein Wohnort, der nicht an der L 701 liege, problemlos zu erreichen.

Sperrung auf Hagener Gebiet aufgehoben

Nicht gerechtfertigt ist jedoch aus Sicht der Richter die Sperrung auf Hagener Gebiet. Das Verwaltungsgericht sieht keine Hinweise auf besondere topographische Verhältnisse im Streckenverlauf. Auch bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Teilstrecke vor ihrer Sperrung etwas für Rennen genutzt worden sei.

Gegen den Beschluss ist der Hagener Motorradfahrer mittlerweile vor der Oberverwaltungsgericht gezogen. Wann hier entschieden wird, ist noch offen.